Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE300 BerlinPostleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Johannes Guba
E-Mail:
Einkauf.1@bvg.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.bvg.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Straßenbahnen und Abschluss eines Ersatzteilversorgungsvertrages.
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-E1/7012/16
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Straßenbahnen sowie eines langfristigen Ersatzteilversorgungsvertrages (EVV) mit dem Ziel die Versorgung über voraussichtlich 32 Jahre je Fahrzeug abzusichern.
Die BVG beabsichtigt über den Rahmenvertrag während seiner Laufzeit ihren gesamten Fahrzeugbedarf abzudecken. Mindestens werden 80 Zweirichtungsfahrzeuge verschiedener Größen mit Kapazitäten von bis zu ca. 300 Gesamtplätzen beschafft. Nach derzeitiger Planung beläuft sich der Fahrzeugbedarf auf ca. 117 Fahrzeuge. Die tatsächliche Abnahmemenge kann darüber hinaus gehen oder geringer sein. Die BVG strebt die Lieferung von Fahrzeugen ab dem Jahr 2021 an. Zudem soll die Versorgung mit Ersatzteilen für die korrektive und präventive Instandhaltung sowie für die Beseitigung von Unfall- und Vandalismusschäden beauftragt werden. Im Rahmen dieses EVV sind der BVG angemessene Kündigungsmöglichkeiten einzuräumen. Eine Ersatzteillagerfläche bei der BVG ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Leistung der Fahrzeugbeschaffung beinhaltet im Wesentlichen folgende Positionen:
— Lieferung von zulassungsfähigen Niederflurfahrzeugen,
— Lieferung 1:1-Modell (Fahrerarbeitsplatz und Teil des Fahrgastraums),
— Nachweis des angebotenen Energieverbrauchs im Klima-Wind-Kanal,
— Übergabe der für die Zulassung und Instandhaltung notwendigen Dokumentationen,
— Lieferung sämtlicher Ersatzteile mit Ausnahme von DIN- und Normteilen,
— Durchführung des Ersatzteil- und Obsoleszenzmanagements,
— Erstellung und Pflege eines elektronischen Ersatzteilkatalogs,
— Garantie der max. Dauer von Instandhaltungsmaßnahmen für wesentliche Bauteile bei Durchführung der Leistungen durch die BVG.
Der genaue Leistungsumfang, die technischen Spezifikationen sowie die kommerziellen Bedingungen sind gemäß der Vergabeunterlagen zu erbringen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 120
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung konkretisiert.
Die Eignungsfeststellung erfolgt nach Eingang der Interessensbestätigungen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Rahmen des gesamten Verfahrens ist ausschließlich die deutsche Sprache zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Teilnahmebedingungen sind im Einzelnen der Aufforderung zur Interessensbestätigung zu entnehmen. Die Eignungsfeststellung erfolgt nach Vorliegen der Interessensbestätigungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Teilnahmebedingungen sind im Einzelnen der Aufforderung zur Interessensbestätigung zu entnehmen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Teilnahmebedingungen sind im Einzelnen der Aufforderung zur Interessensbestätigung zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bei Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i.S.v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie seine Subunternehmer und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Fahrzeugbeschaffung, die Komplexität der Auftragsausführung, hohe Entwicklungskosten, lange Lieferfristen bis zur Lieferung des ersten Fahrzeugs und die Notwendigkeit der Beschaffung einheitlicher Fahrzeuge zur Reduzierung des Instandhaltungsaufwandes rechtfertigen bei diesem Auftrag im Bereich der Daseinsvorsorge eine Laufzeit von 10 Jahren.
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Anträgen auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung / Schlusstermin für den Eingang von InteressenbekundungenTag: 16/01/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
— Die Interessenten haben ihr Interesse an diesem Auftrag zu bekunden.
— Die Aufforderung zur Interessensbestätigung erfolgt voraussichtlich im Januar 2017. Die Vergabeunterlagen werden den geeigneten Unternehmen nach Rücksendung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
— Die BVG kann während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung Abrufbestellungen auslösen.
— Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:12/12/2016