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Dienstleistungen - 458142-2015

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26/12/2015    S250

Deutschland-Stuttgart: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2015/S 250-458142

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Georg Keitel
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de
Telefon: +49 7112315730

Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Norbert Kuhnle
E-Mail: kuhnle@nvbw.de
Telefon: +49 71123991105
Fax: +49 711239912405

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Norbert Kuhnle
E-Mail: kuhnle@nvbw.de
Telefon: +49 71123991105
Fax: +49 711239912405

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105
Fax: +49 711239912405

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sonstige: Verkehr und Infrastruktur, SPNV-Aufgabenträger
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Verkehrsdienstleistungen im SPNV mit Gebrauchtfahrzeugen, Netz 16 Aulendorfer Kreuz.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: SPNV-Leistungen auf den Strecken Ulm – Aulendorf (Einzelleistungen bis Friedrichshafen), Sigmaringen – Aulendorf – Kißlegg – Memmingen, Kißlegg – Wangen – Hergatz – Lindau Hbf, Einzelleistungen zwischen Aulendorf und Pfullendorf bzw. Bad Wurzach, Einzelleistungen zwischen Sigmaringen und Albstadt-Ebingen, Lindau Hbf – Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen Hafen / Radolfzell, Einzelleistungen zwischen Ulm Hbf und Friedrichshafen Stadt, Basel Bad – Lauchringen (Einzelleistungen bis Erzingen), Einzelleistungen zwischen Lauchringen und Weizen, Schaffhausen – Erzingen.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 16 Aulendorfer Kreuz mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 4,7 Millionen Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 346 000 Zugkm p.a. in Bayern sowie voraussichtlich rund 302 000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet.
Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Dezember 2017 vorgesehen. Die Verkehrsleistungen sind in den Losen 16 a bis 16 c in Dieseltraktion sowie in Los 16 d in Elektrotraktion zu erbringen. Gebrauchtfahrzeuge sind ausdrücklich zugelassen.
Die Leistungen werden voraussichtlich in vier Lose aufteilt:
Los 16a RB-Leistungen auf den Strecken Ulm – Aulendorf (Einzelleistungen bis Friedrichshafen), Sigmaringen – Aulendorf – Kißlegg – Memmingen, Kißlegg – Wangen – Hergatz – Lindau Hbf sowie einzelne Züge zwischen Aulendorf und Pfullendorf bzw. Bad Wurzach und zwischen Sigmaringen und Albstadt-Ebingen. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 2.134.000 Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 226 000 Zugkm p.a. in Bayern. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 6 Jahre, für die Leistungen Memmingen – Lindau voraussichtlich 3 Jahre.
Los 16b RB-Leistungen auf den Strecken Lindau Hbf – Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen Hafen und Friedrichshafen Stadt – Radolfzell sowie einzelne Züge zwischen Lindau Hbf und Hergatz und zwischen Friedrichshafen Stadt und Ulm Hbf. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 1,25 Millionen Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 120 000 Zugkm p.a. in Bayern. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 6 Jahre.
Los 16c RB-Leistungen auf der Strecke Basel Bad – Lauchringen (Einzelleistungen bis Erzingen), sowie einzelne Züge zwischen Lauchringen und Weizen. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 1 070 000 Zugkm p.a., davon rund 43.000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich maximal 6 Jahre, wobei ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht.
Los 16d: RB-Leistungen (elektrisch) Schaffhausen – Erzingen. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 262 000 Zugkm p.a., davon rund 259.000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich maximal 6 Jahre, wobei ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 4,7 Millionen Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 346 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern sowie voraussichtlich rund 302 000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich im Dezember 2017 vorgesehen. Die Leistungen werden für eine Laufzeit von voraussichtlich maximal 6 Jahren vergeben, wobei bei einzelnen Leistungen (insbesondere für die Leistungen Memmingen – Lindau in Los 16a nach Fertigstellung der Elektrifizierung) bzw. Losen (16a, 16c und 16d) ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 16a
1)Kurze Beschreibung
Los 16a RB-Leistungen auf den Strecken Ulm – Aulendorf (Einzelleistungen bis Friedrichshafen), Sigmaringen – Aulendorf- Kißlegg – Memmingen, Kißlegg – Wangen – Hergatz – Lindau Hbf sowie einzelne Züge zwischen Aulendorf und Pfullendorf bzw. Bad Wurzach und zwischen Sigmaringen und Albstadt-Ebingen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

3)Menge oder Umfang
Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 2 134 000 Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 226 000 Zugkilometer p.a. in Bayern.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich im Dezember 2017. Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von voraussichtlich 6 Jahren, für die Leistungen Memmingen – Lindau voraussichtlich 3 Jahre. Die Leistungen sind in Dieseltraktion zu erbringen.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Los 16b
1)Kurze Beschreibung
Los 16b RB-Leistungen auf den Strecken Lindau Hbf – Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen Hafen und Friedrichshafen Stadt – Radolfzell sowie einzelne Züge zwischen Lindau Hbf und Hergatz und zwischen Friedrichshafen Stadt und Ulm Hbf.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

3)Menge oder Umfang
Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 1,25 Millionen Zugkm p.a., davon voraussichtlich rund 120 000 Zugkm p.a. in Bayern.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von voraussichtlich 6 Jahren. Die Leistungen sind in Dieseltraktion zu erbringen.
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Los 16c
1)Kurze Beschreibung
Los 16c RB-Leistungen auf der Strecke Basel Bad – Lauchringen (Einzelleistungen bis Erzingen), sowie einzelne Züge zwischen Lauchringen und Weizen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

3)Menge oder Umfang
Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 1 070 000 Zugkm p.a., davon voraussichtlich rund 43.000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von voraussichtlich maximal 6 Jahren, wobei ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht. Die Leistungen sind in Dieseltraktion zu erbringen.
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Los 16d
1)Kurze Beschreibung
Los 16d: RB-Leistungen (elektrisch) Schaffhausen – Erzingen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

3)Menge oder Umfang
Der Leistungsumfang betrügt voraussichtlich rund 262 000 Zugkm p.a., davon voraussichtlich rund 259.000 Zugkm p.a. auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von voraussichtlich maximal 6 Jahren, wobei ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht. Die Leistungen sind in Elektrotraktion zu erbringen und verlaufen überwiegend auf Deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Bietergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sollten die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.§§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw.. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweisewiderlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweiseprüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann bei der unter I.1 genannten Stelle angefordert werden.
Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Als repräsentativ sind folgende Tarifverträge im LTMG BW anerkannt:
2 Tarifvertragliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.2 Abellio GmbH, Netinera Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und EVG Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.3 Agv MoVe und EVG Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) vom 14.Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung –
verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16.April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung/- bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung –
Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14. Dezember 2009,zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfteverschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25. August 2009, zuletzt geändert am 25. Januar 2011 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Grundsatzregelung zur gemeinsamen Gestaltung der Personal-, Sozial-und Tarifpolitik in den Unternehmen des DB
Konzerns (DemografieTV) vom 6. Dezember 2012, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die
Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 11. April 2006
2.4 Agv MoVe und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa-LfTV Agv MoVe) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.5 Agv MoVe und GDL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.6 Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) und ver.di und EVG Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV) vom 15. Dezember 1966, Stand 1. April 2012 einschließlich aller im Gesamtwerk aufgeführten Einzeltarifverträge sowie der Anlagen und Anhänge 1–15.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind möglichst folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2013 und 2014 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2014 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Falle es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von ZifferIV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Spracheabgefasst ist. In diesem Fall sollten Bewerber möglichst Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beifügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfer,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung Netz 16 Aulendorfer Kreuz
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 246-428918 vom 19.12.2013

IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
8.2.2016 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 16 Aulendorfer Kreuz – 8.2.2016 – 11:00 Uhr – nicht öffnen“
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs sind Erörterungsgespräche vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen für die letztverbindlichen Angebote durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen.
6. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerbernachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang I.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Ziffer I.1) genannten Stelle zu rügen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.12.2015