Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Unterstützung bei der Integration von Umweltschutzerwägungen in der Landwirtschaft.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ziel des Dienstleistungsauftrags ist die technische Unterstützung der GD Umwelt bei der Bereitstellung von Informationen, Berichten und Analysen zu:
— der Rolle von Agrarumwelt- und Kontextindikatoren bei der Entwicklung von Optionen der Mitgliedstaaten nach den verschiedenen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Direktzahlungsverordnung) und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Verordnung über ländliche Entwicklung),
— der Darstellung von Trends im Zusammenhang mit dem Zustand der Umwelt, die als Ergebnis der Elemente, die bei guten landwirtschaftlichen und Umweltbedingungen gemeldet werden, und als Ergebnis von Ökologisierungskomponenten erwartet werden,
— der Einleitung von Agrarumweltmaßnahmen durch verschiedene Landwirte und landwirtschaftliche Gemeinschaften, einschließlich der Ermittlung von Hemmnissen für die Einleitung von Agrarumweltmaßnahmen, die ausreichend umweltfreundlich wirken,
— dem Potenzial der breiteren Nutzung innovativer Finanzierungsmechanismen wie ergebnisabhängigen Zahlungen für Gebiete, die über den Schutz der biologischen Vielfalt hinausgehen, und der kollektiven Finanzierung für die ländliche Entwicklung.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 335 000 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 50
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 34
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 16
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.1/SER/2015/0038.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0201/2015/719119/SER/ENV.B.1 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:15.12.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Zusammenschluss unter der Leitung von COWI A/S, Denmark
Postanschrift: Parallelvej 2
Ort: Kongens Lyngby
Postleitzahl: 2800
Land: Dänemark
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 360 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 335 000 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 37
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 44 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 23 % + 6 % + 5 % + 5 % + 5 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung gleichwertiger Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag in der Vorinformation ABl. 2015/S 038-064198 vom 24.2.2015 mit dem Titel „Dienstleistungsauftrag zur Unterstützung der Integration von Umweltaspekten in die GAP“ und einem Budget von 360 000 EUR veröffentlicht wurde.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17.12.2015