Posten 1 – Inventur:
Die Gesamtheit der für die Erstellung der ausführlichen und aktualisierten Inventur erforderlichen Dienstleistungen für die Gesamtheit der baulichen Systeme und architektonischen Elemente des Rohbaus, des Ausbaus sowie des Landschaftsgartenbaus der Immobilienanlagen des Gerichtshofs.
Die Dienstleistungen umfassen:
— Definition der ausführlichen Struktur des Inventars;
— Sammeln der für die Erstellung des Inventars erforderlichen Dokumente;
— Messungen auf Plänen und vor Ort;
— Kontrollen vor Ort;
— Zusammenfassung der Informationen;
— Datenformatierung, Erstellung der Datenbank und Integration des Inventars in die vom Gerichtshof für die Inventarverwaltung ausgewählte Software.
Posten 2 – Inspektionen:
Die Durchführung von Inspektionen der Gesamtheit der baulichen Elemente des Rohbaus, des Ausbaus sowie des Landschaftsgartenbaus fällt unter den Rahmen dieser Dienstleistungen, und dies auch, falls diese Dienstleistungen nicht ausdrücklich im Inventar aufgeführt sind.
Die auszuführenden Inspektionen sind in zwei Arten unterteilt:
— regelmäßig stattfindende Inspektionen: geplante Inspektionen mit einer im Inspektionsprogramm festgelegten Regelmäßigkeit;
— nicht regelmäßig stattfindende Inspektionen: nicht im Inspektionsprogramm vorgesehene Inspektionen, die vom Inspektor oder vom Gerichtshof jedoch als erforderlich angesehen werden.
Posten 3 – Punktuelle Dienstleistungen auf Anfrage:
Spezifische Dienstleistungen, die je nach Bedarf sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorherigen Inspektionen erforderlich werden und die nicht unter den Rahmen der anderen Posten fallen.
Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere Folgendes:
— Erstellung von analytischen Pathologieberichten oder Analyse der Stabilität der Strukturen;
— Durchführung von Tests und Versuchen im Laboratorium;
— Anmietung von spezifischen, außergewöhnlichen Messinstrumenten;
— Durchführung von Tests oder Probenahmen vor Ort, für die in einem konkreten Bereich fachlich spezialisierte Bediener oder Techniker erforderlich sind.