Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit legt der Bieter die nachfolgenden Referenzen vor. Wenn mehrere baugleiche Modelle für den gleichen Auftraggeber hergestellt und montiert wurden, werden diese nur als eine Referenz gewertet.
· für Los 1: mindestens sechs Referenzen aus den letzten fünf Jahren jeweils zu abgeschlossenen Projekten zur Herstellung und Montage von
o Hinweisstelen in den gem. Ziff. 3.1 in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Maßen mit austauschbaren Modulen
o Wegweisern bzw. Hinweisschildern
· für Los 2 mindestens sechs Referenzen aus den letzten fünf Jahren jeweils zu abgeschlossenen Projekten zur Aufstellung von Fahrradboxen mit elektronischem Schließsystem, Bedienterminal und Softwarelösung,
· für Los 3: mindestens jeweils drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu abgeschlossenen Projekten zur Herstellung und Montage von
o Fahrgastunterständen mit Gründach und
o Fahrgastunterständen mit Beleuchtung über ein PV-Modul.
Referenzen, die beide o.g. Anforderungen (Gründach und PV-Modul) in sich vereinen, werden für beide Teilaspekte gewertet.
Zu den Referenzen für alle Lose sind folgende Angaben zu machen:
o Name und Anschrift des jeweiligen, öffentlichen oder privaten, Auftraggebers der Referenzleistung
o Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert
o Projekt- bzw. Leistungszeitraum
o Angabe des konkreten Ansprechpartners (Name, Telefonnummer inkl. Durchwahl und E-Mail-Adresse) für evtl. Rückfragen beim Referenzgeber,
Für alle Lose:
· Vorlage einer Zertifizierung für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in der Ausführungs-klasse 2 (EXC 2).
· Vorlage eines Nachweises, dass die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach DIN EN 1090-1: 2012-02 oder vergleichbar erfolgt.
· Vorlage eines Eignungsnachweises für die Ausführung von Schweißarbeiten nach EN 1090.
Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.