Dienstleistungen - 483965-2017

02/12/2017    S232

Deutschland-Ingolstadt: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2017/S 232-483965

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: INKoBau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ingolstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6Y979
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen in Privatrechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Errichtung, Sanierung und bauliche Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung städtischer Bauten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

INKoBau Georgianum ELT.

Referenznummer der Bekanntmachung: 117/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro entspr. § 53 f. HOAI 2013, Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8, LPh. 1-3 u. 5- 9, zu folgendem Projekt zu vergeben: Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstädt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen. Siehe auch II.2.14). Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14). Verringerung der Bewerber auf bis zu 4 Bieter gem. 51 VgV.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 135 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt
Hauptort der Ausführung:

Ingolstadt, Georgianum.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend §§ 53 ff. HOAI, LPh. 1-3 u. 5-9 für die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:

Stufe 1: LPh. 1 bis 3,

Stufe 2: LPh. 5 bis 7,

Stufe 3: LPh. 8 und LPh. 9.

Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Es sollen insbesondere folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:

— LPh. 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuches,

— LPh. 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage,

— LPh. 4: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis,

— LPh. 3: Berechnung von Lebenszykluskosten,

— Lph. 5: 3-D-Planung,

— LPh. 8: Fortschreiben der Ausführungspläne (z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand,

— LPh. 8: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility-Management-Konzepte,

— LPh. 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 3 orientieren. Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 12 000 000 EUR brutto geschätzt. Auf die KG 440 (450.000,00 EUR netto), 450 (70.000,00 EUR netto), 460 (80.000,00 EUR netto), 470 (80.000,00 EUR netto) und 480 (20.000,00 EUR netto) entfallen geschätzt ca. 700 000 EUR netto. Die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist noch zu regeln. Derzeit geht die Vergabestelle von einer Einstufung in die HZ II für die Anlgr. 4, 5, 6 u. 7 sowie HZ III für die Anlgr. 8 aus. siehe auch II.2.14.

eine ausführliche Projektbeschreibung ist abrufbar unter http://www.schrems-partner.de/fileadmin/user_upload/17.117_20170809_VgV_ELT_Vorabinformation_lang_FS.pdf

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 135 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/02/2018
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);

— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 als Optionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. § 75 Abs. 1 VgV i. V. m. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BayBO ist hier nicht einschlägig.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 154-319502
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/01/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.

2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.

3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.

4. – Entfällt

5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.

6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.

7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.

8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.

9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.

10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.

11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.

12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.

13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an.

14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt.

15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].

16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorrang gegeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6Y979.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) § 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2017