Dienstleistungen - 48834-2023

25/01/2023    S18

Deutschland-Zwiesel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2023/S 018-048834

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Arberlandkliniken / Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Arberlandstraße 1
Ort: Zwiesel
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arberlandkliniken.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen / Anstalt des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Arberlandkliniken sind ein selbstständiges Kommunalunternehmen mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach. Sie stellen die Grund-, Regel- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und das Umland sicher.

Seitens der Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Hierzu ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:

Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI

AUSDRÜCKLICHER HINWEIS: Arberlandkliniken und Fördermittelgeber befinden gegenwärtig im Abstimmungsprozess zur Bewertung der Varianten 1–3, die unter Ziffer II.2.4) näher beschrieben sind.

Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:

HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE229 Regen
Hauptort der Ausführung:

Arberlandstraße 1

94227 Zwiesel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Aufgabenstellung

Seitens des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Aufgrund der komplexen Situation – der Verbindung des heterogenen Baubestandes mit der anspruchsvollen Topographie – wurde im Rahmen der erarbeiteten Zielplanung eine Variantenprüfung mit unterschiedlichen Lösungsansätzen vorgenommen. Das Ergebnis der Zielplanung ist, dass eine weitere Nutzung des Bestandes aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine in jeglicher Hinsicht nachhaltige Lösung könne nur mit einem vollständigen Ersatzbau erreicht werden. Dabei sei sowohl der Ersatzneubau des Klinikums in einem Zug (Variante 1), als auch die Aufteilung in Bauabschnitte (Variante 2) in Verbindung mit der derzeitigen Bestandssituation realisierbar.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, ob der Fördermittelgeber diese Einschätzung teilt. Vor diesem Hintergrund muss aktuell als Variante 3 die Möglichkeit der Kliniksanierung im Bestand offen bleiben. Für diesen Fall sind vorerst Kosten und Termine von Variante 2 (siehe unten) anzunehmen, ohne dass diese bislang vertieft betrachtet worden wären. Der Auftraggeber wirkt nachdrücklich darauf hin, dass zumindest mit Aufforderung zur Angebotsabgabe behördlicherseits eine Entscheidung über die Sanierungsoption gefallen ist. Die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb sind dementsprechend offen gestaltet.

Die anstehenden Entscheidungsprozesse können es erforderlich machen, während des Vergabeverfahrens auf die jeweilige Situation zu reagieren, sowohl was die Konkretisierung des Inhalts als auch den zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens anbelangt. Denkbar ist aber auch, dass eine finale Entscheidung über die zu realisierende Variante erst nach Zuschlagserteilung fallen kann. In diesem Fall sind die Varianten als Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zu verstehen.

Variante 1 und 2 gestalten sich wie folgt:

Variante 1

— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum

— Bauabschnitt 2: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand

Variante 2

— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum (Funktionen)

— Bauabschnitt 2: Neubau Klinikum (Pflege)

— Bauabschnitt 3: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand

— Nutzfläche und Kosten

Die im Rahmen der Zielplanung ermittelte Nutzfläche beträgt:

— Variante 1: 13.604,40 m²

— Variante 2: 13.751,60 m²

Die Gesamtkosten (Kgr. 200-700) wurden über die KFA-Methode (inkl. Berücksichtigung einer Baupreissteigerung) geschätzt:

— Variante 1: 238,1 Mio. EUR brutto

— Variante 2: 284,6 Mio. EUR brutto

Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Zielplanung zu entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.

— Terminziele

Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor, wobei die terminliche Fertigstellung stark von der Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm abhängt:

— Leistungsbeginn: Mai 2023

— Fertigstellung Variante 1: Ende 2032

— Fertigstellung Variante 2: Ende 2035

— angestrebte Auftragsvergabe

Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen bauabschnitts- und stufenweise zu beauftragen:

Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.

Zunächst werden nach baulogistischer Abfolge der Bauabschnitte in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen je Bauabschnitt ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleiter:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Stellvertretende:r Projektleiter:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Objektüberwacher:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Projektbearbeiter (Mitarbeiter für die einzelnen Teilaufgaben) einschließlich des BIM-Ansprechpartners / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Kurzfristige Verfügbarkeit sowie Vor-Ort-Präsenz in der Planungs- und Ausführungsphase / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Ablauforganisation im Projektteam und mit den Planungsbeteiligten / Qualitätssicherung / Kostensicherung und -optimierung / Terminsicherung / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Gestalterische und funktionale Umsetzung / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Projektaufgabe / Gewichtung: 15 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Einsatz der BIM-Methode im Projekt / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck des Konzepts / Gewichtung: 5 Prozent
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20 Prozent
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Jeder Bauabschnitt setzt sich aus vier Beauftragungsstufen zusammen, die bauabschnitts- und stufenweise abzurufen sind:

— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 39 HOAI

— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 39 HOAI

— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 39 HOAI

— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 39 HOAI

— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 11 HOAI

Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist je Bauabschnitt optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 224-644638
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023