Zur Bewerbung zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind.
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt auf der Basis von formellen Nachweisen sowie quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte.
Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird die Arbeitsgemeinschaft aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen.
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Die Kriterien sind:
1. Formelle Kriterien
Mindestkriterien - Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
- der*die Bewerber*in erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation;
- die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
- die Teilnahmehindernisse gemäß § 42 VgV liegen nicht vor;
- es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligten;
- die Bewerbungsfrist ist eingehalten;
- für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt vollständig ausgefüllt, Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen;
- die Bewerbungsunterlagen wurden als unterschriebenes Formblatt (Scan als PDF) auf der Verfahrensplattform über das Bietertool hochgeladen;
- die geforderten Unterlagen sind vollständig;
- die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt.
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2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV
2.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021):
MINDESTANFORDERUNG >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel.
2.2 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung im Sinne § 39 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021):
MINDESTANFORDERUNG >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel.
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3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte und Leistungsfähigkeit seit August 2012.
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3.1 Referenzprojekt 1 // Objektplanung realisiert:
Die Architekt:innen des Büros/der Bewerbungsgem. müssen verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung von einem Referenzprojekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude mit Baukosten (KG 300 und KG 400 DIN 276) > 5 Mio EUR netto in den LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen.
Als vergleichbare Gebäude gelten folgende Bauten der Honorarzone III und höher § 34 HOAI 2021 aus der Objektliste Anlage 10.2 HOAI 2021:
- Gebäude der Kategorie Ausbildung/Wissenschaft/Forschung,
- Gebäude der Kategorie Büro/Verwaltung/Staat/Kommune,
- Gebäude der Kategorie Gesundheit/Betreuung,
- Gebäude der Kategorie Infrastruktur
- Gebäude der Kategorie Kultur-/Sakralbauten
- Werkstätten, Fertigungsgebäude oder Produktionsgebäude
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.08.2012, spätester Stichtag 31.08.2022).
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3.2
Referenzprojekt 2 // Objektplanung für öffentliche Auftraggeber:
Die Architekt:innen des Büros/der Bewerbungsgemeinschaft müssen verantwortlich zeichnen für ein Referenzprojekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Referenzprojekt innerhalb der letzten 10 Jahre mit öffentlichem Vergabeprozede gem. VOB/A durchgeführt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.08.2012, spätester Stichtag 31.08.2022). Sofern das Referenzprojekt 1 dies erfüllt, ist auch dieses verwendbar.
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3.3 Referenzprojekt 3 // Freianlagenplanung realisiert:
Die Landschaftsarchitekt*innen des Büros/der Bewerbungsgemeinschaft müssen verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung von einem Referenzprojekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Eine dem freiraumplanerischen Aufgabenteil vergleichbare erbrachte Planungsleistung, mindestens LPH 2-8 gem. § 39 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht und abgeschlossen.
Als vergleichbare Freianlagen gelten die Objekte der Honorarzone III und höher § 39 HOAI 2021 aus der Objektliste Anlage 11.2 HOAI 2021.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 39 HOAI 01.08.2012, spätester Stichtag 31.08.2022).
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4. Kriterien für Junge Büros
Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden. Für junge Büros gelten die unter 2.1 bzw. 2.2 genannten Mindestanforderungen nicht. Für das Referenzprojekt 3.1 gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.
Als junges Büro gilt ein Büro, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens alle Büroinhaber:innen als Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in die Liste der jeweiligen Kammer eingetragen sind und ihre Studienabschlüsse nicht älter als 6 Jahre sind. Die Studienabschlussurkunden müssen in diesem Fall der Bewerbung in Kopie beigelegt werden.