A) Weichenanlagen („Muss-Anforderung“)
Konstruktion, Herstellung und Lieferung der Weichenanlage „Dallenbergbad“ für Nennspurweite 1000mm, der zugehörigen Weichensteuerung und -antrieben, -heizungen, der zugehörigen Gleisschaltmittel, der zugehörigen Signalisierung nach BOStrab.
Projektbezeichnung: Weichenanlagen „Dallenbergbad“, bestehend aus:
1 Flachbettweiche mit zugehöriger Weichensteuerung und den zugehörigen Komponenten elektrohydraulischer Antrieb, Weichenheizungen, Weichensignalisierungen, Gleisschaltmittel, Funkempfänger, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen.
1 Flachbettweiche mit mechanischen Antrieb inklusive zugehörigen Weichenheizungen, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen,
1 Tiefrillenkreuzung,
Weichenverbindungsgleise (Anschlussgleise) mit min. Radius ca. 25m.
Die Beschaffung umfasst für die Weichensteuerung und mechanische Umstellvorrichtungen zudem die Durchführung des Verfahrens für eine unvollständige Maschine nach Artikel 13 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Niederspannungsrichtlinien), Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlamentes sowie unter Berücksichtigung des Rates vom 26. Februar 2014 (EMV-Richtlinie).
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
B) Instandhaltungskonzept („Muss- Anforderung“)
Mit Angebotsabgabe ist ein Instandhaltungskonzept vorzuweisen, welches die Instandhaltungsstrategie der Würzburger Straßenbahn GmbH (siehe Lastenheft) abbildet.
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
C) Konformitätsbewertung gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU („Kann- Anforderung“)
Ebenso sind für die Zungenvorrichtungspaare mit Weichensteuerungen sowie mechanische Umstellvorrichtungen inklusive der zugehörigen Komponenten vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der sonstigen Herstellerpflichten aus weiteren EU-Richtlinien.
Dieser Leistungsumfang stellt eine Kann- Anforderung dar. Angebote, die ohne diese Leistungsposition C) abgegeben werden, werden ebenfalls bewertet.