Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel
Postanschrift: Ariane Building; Route d'Esch 400
Ort: Luxembourg
NUTS-Code:
LU LUXEMBOURGPostleitzahl: L-2920
Land: Luxemburg
E-Mail:
CHAFEA-BTSF-CALLS@ec.europa.euInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://ec.europa.eu/chafea I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Organisation und Durchführung von Schulungen über Pflanzenschutzkontrollen im Rahmen der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“
Referenznummer der Bekanntmachung: CHAFEA/2018/BTSF/06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil80531200 Technische Ausbildung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Während der ersten Phase werden insgesamt 14 Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 415 Teilnehmern für das Schulungsprogramm organisiert. Das gleiche Schulungsprogramm ist in der zweiten Phase des Auftrags durchzuführen.
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 2 560 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
Hauptsächlich in EU-Ländern.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Schulungen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 21/02/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Englisch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 05/03/2019
Ortszeit: 09:30
Ort:
Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel, 12, Rue Guillaume Kroll, Drosbach Building, 1882 Luxembourg, LUXEMBURG
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Höchstens zwei Vertreter je Bieter dürfen an der Öffnung der Angebote teilnehmen. In diesem Fall, werden die interessierten
Bieter gebeten, sich spätestens bis zum 1.3.2019 per E-Mail oder Fax anzumelden und den vollständigen Namen und die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses des/der Vertreter(s) anzugeben. Bei der Öffnung der Angebote wird der Vertreter des Bieters möglicherweise darum gebeten, seine Referenzdaten/Bevollmächtigung zur Prüfung durch die Agentur vorzulegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
Das Einreichen einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:12/11/2018