1. Angabe des durchschnittlichen Umsatzes in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Jahre inklusive Umsatzsteuer. (Gewichtung: 30 %)
2. Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitkräfte) des Bewerbers am Stichtag 01.12.2022, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Pharmaprodukten beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte oder ähnliches.
(Gewichtung: 20 %)
3. Angabe der Anzahl der Kunden, deren Apotheke über Rahmenvereinbarungen des Dienstleisters Arzneimittel/Pharmazeutika beschaffen, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Ambulante Versorgungszentren, Seniorenheime etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden. (Gewichtung: 10%)
4. Vorlage des "Warenkorbes" mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.01.2023. Gewertet wird die Gesamtsumme des Warenkorbes. (Gewichtung: 40%)
Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält bei Kriterien 1., 2., und 3. der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert. Beim Kriterium 4. erhält der Bieter mit dem niedrigsten Wert 100 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum niedrigsten Wert. Die erreichten Punkte pro Kriterium
werden mit dem o. g. Gewichtungsfaktor gewichtet. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat.