Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Hinweis bei Weitergabe von Teilleistungen/Einsatz von Unterauftragnehmern:
Der Bieter hat die Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, bereits mit seinem Angebot zu benennen (Formblatt in Anlage 11). Siehe auch die Angaben in 2.21 in Teil A Ausschreibungsbedingungen. Im Falle des Nachunternehmereinsatzes sind die Anlagen Unterauftragnehmerverzeichnis (Formblatt in Anlage 9), Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Formblatt in Anlage 10) und Liste über von Unterauftragnehmern zu erbringende Teilleistungen (Formblatt in Anlage 11) einzureichen. Die ausschreibenden Stellen behalten sich vor, im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens nach Angebotsabgabe und vor Zuschlagserteilung zur Feststellung der Eignung der Nachunternehmer die in Anlage A aufgeführten Nachweise zu fordern.
Die Weitergabe von Postsendungen an die DPAG als Universaldienstleister gilt nicht als Unterauftrag. Die Anlagen Unterauftragnehmerverzeichnis (Formblatt in Anlage 9), Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Formblatt in Anlage 10) und Liste über von Unterauftragnehmern zu erbringende Teilleistungen (Formblatt in Anlage 11) sind in diesem Fall nicht einzureichen.
Hinweis bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften müssen im Angebot ihre Mitglieder benennen und eines ihrer Mitglieder als allein bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Auftrags angeben (Formblatt in Anlage 12).
Folgende Nachweise müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden:
- Anlage 2 (Anbieterdarstellung)
- Handelsregisterauszug
- Lizenzurkunde
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit u. a. (Anlage 7)
Die weiteren unter Ziff. 2.6 (Teil A - Ausschreibungsbedingungen) genannten Erklärungen und Nachweise sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Der Vorbehalt in Ziff. 2.6 unter Ziff. 12 gilt auch für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYDRL