Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 2, Streckenabschnitt Albvorlandtunnel (mit Kleine Wendlinger Kurve).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 73240 Landkreis Esslingen, Wendlingen am Neckar, Kirchheim unter Teck.
NUTS-Code DE113 Esslingen
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung der Rohbauarbeiten von ca. 9,5 km Streckenabschnitt in Einschnitt-, Damm- und Tunnellage in enger Bündelung mit der Bundesautobahn A 8.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45221242 Bau von Eisenbahntunnels
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Albvorlandtunnel (2 Röhre je ca. 8 km, Verbindungsbauwerke im Abstand ca. 500 m, 2 Sonic-Boom-Bauwerke und ein Tunnelbauwerk in offener Bauweise), Tunnel der Kleinen Wendlinger Kurve (1 Röhre ca. 380 m und ca. 110 m offene Bauweise), Tunnel der Güterzuganbindung (1 Röhre ca. 187 m mit der Anbindung an den Albvorlandtunnel und 1 Röhre ca. 173 m bei geringer Überdeckung unter der Bundesautobahn A 8), Tröge und Grundwasserwannen im Anschluss an die Tunnel, überschnittene Bohrpfahl- und Dichtwände im Portal und Voreinschnittbereich sind die Hauptbaumaßnahmen.
Weitere Maßnahmen sind das Herstellen von bauzeitigen Behelfsanschlussstellen an die BAB A8, Entwässerungs- und Rückhaltemaßnahmen, die Entsorgung/Verwertung der anfallenden Ausbruchsmassen.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 46 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme. Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber allen Gemeinschaftsmitgliedern an das bevollmächtigte Mitglied zu leisten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von SektVO § 19 Absatz 3 auch für Teilnahmeanträge vor.
— Als Anlage 1 – Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Als Anlage 2 – Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Als Anlage 3 – Erklärungen über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Als Anlage 4 – Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
— Als Anlage 5 – Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Als Anlage 6 – Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für diese Maßnahme.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.):
Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Nachweise.
— Als Anlage 7: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre des Bewerberunternehmens (nicht deren Holding).
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.):
Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Nachweise.
— Als Anlage 8: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
— fest eingestellten Bauleiter (mit Angabe der Tunnelbau-Bauleiter),
— fest eingestellten Poliere (mit Angabe der Tunnelbau-Poliere).
— Als Anlage 9: 6 Referenzen von europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekten innerhalb der letzten 7 Jahre darunter:
a) 2 Infrastrukturprojekte mit einer Vergabesumme von je über 150 000 000 EUR netto,
b) 3 Infrastrukturprojekte mit Tunnelbauwerken, einer davon im Sand-/Tonstein:
c) mindestens 1 Tunnel in Bagger- oder Sprengvortrieb, Mindestlänge 1 000 m oder 2 x 400 m- in Spritzbetonweise (SBW),
d) falls Angebot mit maschineller Bauweise vorgelegt werden soll:
— mindestens 1 Tunnel mit TVM in EPB Verfahren, Mindestlänge 1 000 m – in maschineller Bauweise
e) 1 Tunnel der bei geringer Überdeckung (gilt auch für Teilstrecke) im setzungsarmen Verfahren gebaut wurde.
Referenzen aus einer Arbeitsgemeinschaft gelten nur dann, wenn der Bewerber die technische Projektführung innehatte. Nachweis durch ARGE Vertragsauszug.
Darstellung je Maßnahme tabellarisch mit Angabe der a) Projektbezeichnung, b) Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer, c) des Ausführungszeitraums, d) der Vergabesumme, e) die Leistung und der Leistungsumfang der vom eigenen Unternehmen erbrachten Bauleistung f) Angabe des Projektanteiles, das von der bewerbenden Gesellschaft ausgeführt wurde (ohne Anteil von anderen Gesellschaften die mit dem selben Firmennamen auftreten, aber nicht Teil der Bietergemeinschaft für die hier ausgeschriebene Baumaßnahme sind).
Bei Abgabe von mehr als 6 Referenzen, werden nur die ersten 6 Referenzen pro Unternehmen in die Wertung aufgenommen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI14773
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 190-335720 vom 3.10.2014
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge20.3.2015 - 13:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der AngebotePersonen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Als Anlage 9 – Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-- Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— 1. ILF Beratende Ingenieure ZT, GmbH, Rum bei Innsbruck,
— 2. Leonhardt, Andrä und Partner VBI AG, Stuttgart,
— 3. Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München, Stuttgart.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Änderungsvorschläge/ Nebenangebote sind ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes nicht zulässig.
— Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Alle unter III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11.2.2015