Der Bewerber muss durch Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklären und nachweisen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Die Dauer der Referenzleistungen muss im genannten Zeitraum jeweils mindestens 3 Monate betragen haben.
Die Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Der Bewerber muss mindestens 3 verschiedene geeignete Referenzen vorlegen, die sich auf die Leistungserbringung im Bereich IT-Outtasking beziehen und die vorgenannten Leistungsbereiche umfassen.
— Server-Administration,
— Anwendungs-Administration,
— Backup-Administration,
— Storage-Administration,
— Netzwerk-Administration und
— Datenbank-Administration.
Und im Übrigen nach Art und Umfang der hier zu vergebenden Leistungen – wie in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen (Vergabeunterlagen, Teil 3) beschrieben – vergleichbar sind.
Es ist zulässig, Referenzen vorzulegen, die den GKV-Spitzenverband betreffen.
Bei der Anforderung, 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen, handelt es sich um eine Mindestanforderung.