Eine Konkretisierung des Auftragsgegenstands, Beschreibung betroffener Strecken und des jeweiligen Systemangebots sowie ein dem aktuellen Entwurfsstand entsprechender Musterfahrplan, der noch Änderungen in der Planung und trassentechnischen Umsetzbarkeit unterliegt, sind unter folgender Adresse ersichtlich:
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/nahverkehr/downloads/vergaben/at1.pdf
Auftragsvolumen: rd. 545 Mio. Zugkm
Für die Erbringung der Verkehrsdienste sind grundsätzlich die 694 bereits im Einsatz befindlichen Bestandsfahrzeuge (36 St. 4020, 1 Stück 4023, 67 St. Talent 4024/4124, 112 Desiro Mainline, 294 St. Doppelstockwagen, 112 St. CRD-Wagen, 13 Stück Desiro Classic 5022, 59 St. 5047) zu verwenden. Im Rahmen der Vertragslaufzeit sind als Ersatz nicht-barrierefreien Rollmaterials, für Leistungsausweitungen bzw. für die Leistungserbringung auf von Umstellung auf Elektrifizierung betroffenen Strecken schrittweise elektrisch betriebene Nahverkehrszüge mit folgenden Eigenschaften einzusetzen:
— Doppelstock-ETW lang: Länge: rund 150 m; Anzahl Türen: mindestens 12 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h,
— Doppelstock-ETW kurz: Länge: rund 100 m; Anzahl Türen: mindestens 8 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h,
— Einstöckiger ETW: Länge: rund 75 m; Anzahl Türen: mindestens 6 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h.
Zudem sollen die Fahrzeuge folgende Eigenschaften vorweisen: Barrierefreiheit, Klimatisierung, Fahrgastinformationssysteme, Sanitäranlagen, Mehrzweckabteil, für die Leistungserbringung notwendige Zulassungen.
Zusätzlich ist folgende Option im Rahmen der Vertragslaufzeit im Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung vorgesehen:
— Schrittweiser Ersatz von auf folgenden Linien eingesetzten Fahrzeugen (einzeln abrufbar):
—— St. Pölten – Krems – Hadersdorf – Horn – Sigmundsherberg,
—— St. Pölten – Traisen – Schrambach/Hainfeld,
—— (St. Pölten –) Pöchlarn – Scheibbs,
—— (Wr. Neustadt –) Leobersdorf – Weißenbach-Neuhaus,
—— (Wien –) Wr. Neustadt – Bad Fischau-Brunn – Gutenstein,
—— (Wien –) Wr. Neustadt – Bad Fischau-Brunn – Puchberg/Schneeberg,
—— (Wien –) Wr. Neustadt – Aspang – Friedberg – Hartberg,
—— (Wr. Neustadt –) Felixdorf – Traiskirchen Lokalbahn – Kledering – Wien Hbf,
—— Ggf. Obersdorf – Groß Schweinbarth – Bad Pirawarth/Gänserndorf.
— durch Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften
—— fahrdrahtunabhängiger Antrieb,
—— Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 120 km/h; Länge: rund 50 m bzw. rund 75 m,
—— Zudem sollen die Fahrzeuge folgende Eigenschaften vorweisen: Barrierefreiheit, Klimatisierung, Fahrgastinformationssysteme, Sanitäranlagen, Mehrzweckabteil, für die Leistungserbringung notwendige Zulassungen.
Bedingung für die Möglichkeit des Auftraggebers, diese Option zu ziehen, ist, dass die betreffenden Strecken bis zum Fahrplanwechsel 2021/22 nicht elektrifiziert wurden oder ein Weiterbetrieb der notwendigen Anzahl an bestehenden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr möglich oder die weitere Instandhaltung dieser Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich ist. Der Vertrag wird als Nettovertrag konzipiert, das Erlösrisiko liegt beim Auftragnehmer. Auf den im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich die Tarife der jeweiligen Verkehrsverbünde gültig. Über die Ausgabe von Fahrkarten zu unternehmensspezifischen Tarifen hat sich das Eisenbahnunternehmen gegebenenfalls mit dem Auftraggeber sowie den jeweiligen Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften ins Einvernehmen zu setzen. Der nunmehr zu vergebende Dienstleistungsauftrag führt zu einer Qualitätsverbesserung.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)