Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV).
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem "Energieverbrauchswert TEC (Energieeffizienz) der Drucker" (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 20 %) sowie dem angebotenen "Preis" (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 80 %).
Zuschlagskriterium "Preis"
Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis (brutto), der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preis-blatt (Datei "Preisblatt_Los1") ergibt.
Hierbei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die maximale Indexzahl (P). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Berechnungsmethode:
(P) = günstigster Angebotspreis/Angebotspreis des zu wertenden Angebotes x 80 (Gewichtungsfaktor)
Zuschlagskriterium "Energieverbrauchswert TEC (Energieeffizienz)"
Grundlage der Wertung der Energieeffizienz ist der TEC-Wert (Typischer wöchentlicher Energieverbrauchswert) der angebotenen Drucker, der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preisblatt (Datei "Preisblatt_Los1; Position I 8) ergibt.
Hierbei erhält das Angebot mit dem (in Summe) niedrigsten TEC-Wert die maximale Indexzahl (L). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Berechnungsmethode:
(L) = niedrigster TEC-Wert/TEC-Wert des zu wertenden Angebotes x 20 (Gewichtungsfaktor)
Gesamtergebnis / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Gesamtwertung werden die Indexzahlen (P) und (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Es kann ein maximaler Gesamtindex (Z) von 100 erreicht werden.
Z = P + L
Der Gesamtindex (Z) wird auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Erreichen zwei Bieter dieselbe Kennzahl (Z), erhält das Angebot mit der höheren Preis-punktezahl (= niedrigerer Gesamtpreis) den Zuschlag. Liegt hier ebenso die gleiche Punktezahl vor, entscheidet das Los.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 272.736,-Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.