Information der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND als Liniengenehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Niedersachsen
Als zuständige Genehmigungsbehörde haben wir die derzeitige Inhaberin der Linienverkehrsgenehmigung für die nachstehend aufgeführte Linie in den Landkreisen Goslar und Hildesheim mit Bescheid vom 17.1.2019 mit Ablauf des 31.3.2019 von der Betriebspflicht entbunden; auf dieser Grundlage berichtigen wir die im Genehmigungsverzeichnis (§ 18 Abs. 1 PBefG) der LNVG (Stand 11.12.2018) enthaltenen Informationen zum Ablauf der nachstehenden Liniengenehmigung entsprechend der vorstehenden Information und ergänzen diese Angaben insoweit nachstehend wie folgt.
Linie-Nr.: 461, Linienweg von – nach: Seesen – Bockenem – Derneburg, Genehmigungsbeginn: 1.4.2019
Als Antragsfrist zur Vorlage eines eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungsantrages nach §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 5, 13, 42 PBefG zum o. g. Personenverkehrsdienst bei uns als zuständiger Genehmigungsbehörde wird hiermit der Zeitraum vom 6.2.2019 bis 5.3.2019 festgelegt.
Der in dem genannten Zeitraum zu stellenden Antrag der Verkehrsunternehmen muss anhörreif und insoweit einschließlich der nach § 12 Abs. 1, 1a PBefG erforderlichen Unterlagen in ausreichender Anzahl innerhalb des o. g. Zeitraumes bei uns eingegangen sein, um Berücksichtigung zu finden. Ein später eingehender oder bezüglich der Unterlagen nach § 12 Abs. 1, 1a PBefG unvollständiger Antrag wird von der LNVG abgelehnt.
Zu den erforderlichen Antragsunterlagen verweisen wir auf das Formular Antrag PBefG 42, 2018-11-15 LNVG – Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen+Straßenbahnen im OePNV – barrierefrei.docx, das unter http://www.lnvg.de/downloads -> Anträge und Formulare -> Bereich Liniengenehmigungen -> Genehmigungsanträge für ÖPNV-Linien, für nationale und internationale Fernlinienverkehre abgerufen werden kann.