Die Région Grand Est und der ZSPNV Süd übernehmen die Rolle der Koordinatoren eines im Aufbau befindlichen Zusammenschlusses.
Der Aufgabenträger, dies sind:
— der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd,
— der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord,
— das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes,
— das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg,
— die Région Grand Est.
Gemeinsam als die Partner bezeichnet.
Das zukünftige Verkehrsangebot soll pro Jahr ein geschätztes Volumen der Nahverkehrsleistungen von rund 6,4 Millionen Zugkilometern haben; davon ca. 2,1 Millionen Zugkilometer auf deutschem Gebiet und 4,3 Millionen Zugkilometer auf dem Gebiet der Région Grand Est.
Das Volumen des Nahverkehrsleistungen kann unter Umständen in 2 Lose aufgeteilt werden.
Der Umfang der Dienstleistung und das Nahverkehrsleistungsangebot wird in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.
Zusätzlich zu den Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der oben genannten Eisenbahnlinien übernimmt das Eisenbahnverkehrsunternehmen auch folgende Leistungspflichten:
— die Leistungsfähigkeit des rollenden Materials sicherzustellen, das ihm von der Région Grand Est zur Verfügung gestellt wird (in Bezug auf Sicherheit, Zuverlässigkeit, Qualität und Verfügbarkeit). Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist für die Instandhaltung verantwortlich. Das rollende Material besteht aus einer Flotte von 30 Frankreich-Deutschland grenzüberschreitenden Neufahrzeugen der Baureihe Coradia Polyvalent der Fa. Alstom, die für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Frankreich und Deutschland geeignet und zugelassen sind. Des Weiteren sollen nach derzeitigen Stand 3 gebrauchte Französische nationale Fahrzeuge der Bauart CORADIA POLYVALENT der Fa. ALSTOM eingesetzt werden, die nur für den Verkehr in Frankreich zugelassen sind, so dass der Verkehr in Doppeltraktion durch Kupplung mit grenzüberschreitendem Rollmaterial ab bestimmten Bahnhöfen sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Fahrzeuge bei Betriebsstart nicht alle zur Verfügung stehen, kann ggf. vorübergehend heute vorhandenes, für den grenzüberschreitenden Verkehr zugelassenes Rollmaterial teilweise zur Verfügung gestellt werden,
— der Verkauf und Vertrieb von Fahrausweisen in Deutschland. In Frankreich ist der Verkehrsbetreiber nicht für den Verkauf und den Vertrieb der Fahrausweise verantwortlich. Sie werden von dem von der Région Grand Est benannten Regionalverteiler übernommen.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht für Tariffragen zuständig.
Der Betreiber wird obligatorisch ein Eisenbahnunternehmen sein, das zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme im Besitz der Zulassungen für das deutsche und französische Streckennetz ist und die notwendigen Genehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen vorweist.
Die Aufgabenträger behalten sich vor, dem Betreiber für den Betrieb des Verkehrs eine Beteiligung in Bezug auf die Zahl der Fahrgäste und auf die erzielten Einnahmen gewähren.
Das vorläufige Anfangsdatum des Vertrags ist der 8.12.2024 Dieses Datum kann insbesondere in Abhängigkeit von der Dauer des Vergabeverfahrens geändert werden. Die voraussichtliche Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre.
In Frankreich können die Bediensteten, die auf den vom Vergabeverfahren betroffenen Eisenbahnstrecken eingesetzt werden, weiterhin von ihren Arbeitsverträgen und den gemäß den Artikeln L. 2121-25 bis L. 2121-27 des französischen Verkehrsgesetzbuches gewährten Garantien Gebrauch machen und weiterhin unter die Bestimmungen des in Artikel L. 2162-1 desselben Gesetzbuches genannten Tarifvertrags für das Eisenbahngewerbe fallen.
In Deutschland kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung, insbesondere § 131 Abs. 3 GWB. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.