Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 02/03/2020
Ende: 02/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:02/03/2020
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 3 222 597.24 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:02/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 02/03/2020
Ende: 02/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 222 597.24 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zur zeitlichen Optimierung der Bauphase 2 sind verschiedene Maßnahmen zur Auflösung von Konflikten im Baubereich zwischen den vom Auftragnehmer geplanten Arbeiten und den von der mit den Gleisbau beauftragten Auftragnehmer geplanten Arbeiten erforderlich.
Konkreter Leistungsinhalt:
Verschiebung von Bauleistungen aus Bauphase 02 auf die Bauphase 08. Entgegen der ursprünglichen Planung wird in der Bauphase 02 das bestehende Kettenwerk in den Gleise 1 und 2 nicht zurückgebaut und anschließend neu aufgebaut. Es wird stattdessen umgebaut. Der Neubau und damit die Herstellung des Endzustandes (Wechseln Tragseil und Fahrdraht) erfolgt anschließend in Bauphase 08.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Bei der Angebotskalkulation hat sich der Auftragnehmer an die Vorgaben aus dem Bauphasenkonzept sowie dem Rahmenterminplan des Auftraggebers orientiert. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass in den zu Verfügung stehenden Sperrpausen zeitgleich auch andere Unternehmer auf der Baustelle tätig sein werden. Das Bauphasenkonzept des Auftraggebers dienten dem Auftragnehmer als Grundlage für den zwei Wochen nach Beauftragung zu übergebenden Bauablaufplan. Im Zuge der ersten gemeinsamen Baubesprechungen mit den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen anderen Baufirmen stellte sich heraus, dass es in den Bauablaufplänen der verschiedenen Auftragnehmern zu massiven zeitlichen und räumlichen Konflikten kommt. In verschiedenen Gesprächsrunden konnten die zeitlichen und räumlichen Konflikte nicht gelöst werden. Anpassungen des Bauablaufs und damit einhergehende zusätzliche Leistungen sind Voraussetzungen für die Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistung.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 3 416 091.62 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 3 488 652.92 EUR