In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen mit der Befliegung auch das Gelände zu Erfassen und in einer klassifizierten Punktwolke darzustellen. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berech-nung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 9,7 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 91,9 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Technische Vorgaben für das bathymetrisches Airborne Laserscanning
- Mindestanforderung von 4 Punkten je Quadratmeter an der Gewässersohle bzw. an der Bö-schung bis in eine Wassertiefe von 3 m
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- Klassifizierung der georeferenzierten Punktwolke gemäß Vorgaben