Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
Postanschrift: Hanauer Straße 22
Ort: Friedberg
NUTS-Code:
DE71E WetteraukreisPostleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Schuchmann
E-Mail:
ausschreibungen@zov-verkehr.deTelefon: +49 603116175-0
Fax: +49 603116175-118
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.zov.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbündel Friedberg mit Linien FB-10 und FB-30 bis FB-36
Referenznummer der Bekanntmachung: 5189/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung der zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Linienbündel Friedberg auf den Linien FB-10, FB-30, FB-31, FB-32, FB-33, FB-34, FB-35 und FB-36.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber hat als Aufgabenträgerorganisation in 2017 Verkehrsdienstleistungen im BPNV der Linien FB-10 und FB-30 bis FB-36 des Linienbündels Friedberg (ZOV 2017 C) vergeben. Durch eine Insolvenzsituation des bisherigen Auftragnehmers und folgender Übernahme von Teilen des bisherigen Auftragnehmers tritt ein anderes Unternehmen in den bestehenden Verkehrsvertrag ein.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber hat mit der europaweiten Bekanntmachung vom 25.6.2016 ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Verkehrsdienstleistungen im BPNV der Linien FB-10 und FB-30 bis FB-36 des Linienbündels Friedberg eingeleitet. Dieses Verfahren ist am 8.8.2017 durch Zuschlagserteilung an ein erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgegangenes Verkehrsunternehmen abgeschlossen worden. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz des bisherigen Auftragnehmers hat der vom zuständigen Amtsgericht beauftragte Insolvenzverwalter einen Investorenprozess zur Übernahme des bisherigen Auftragnehmers eingeleitet. In diesem Prozess hat sich die Stroh Bus-Verkehrs GmbH, Goethestraße 1-5, 63674 Altenstadt, mit dem wirtschaftlichsten Angebot durchgesetzt und übernimmt hiernach Teile des bisherigen Auftragnehmers. Das übernehmende Verkehrsunternehmen hat seine Eignung durch eine gewertete Teilnahme an der ursprünglichen Ausschreibung nachgewiesen. Die Stroh Bus-Verkehrs GmbH tritt somit mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Verkehrsvertrag ab 1.1.2020 ein.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:06/12/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Stroh Bus-Verkehrs-GmbH
Postanschrift: Goethestraße 1-5
Ort: Altenstadt
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63674
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass er aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union seine Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den Verkehrsvertrag der unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Busverkehrsdienstleistungen erteilen kann. Es ist daher beabsichtigt, die Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den bestehenden Verkehrsvertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, zu erteilen. Die (Pflicht-)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7) und V.2.4) erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:06/12/2019