Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Schrannenstr.3
Ort: Augsburg
NUTS-Code:
DE271 Augsburg, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail:
steinbacher@avv-augsburg.deTelefon: +49 821/34377117
Fax: +49 821/34377107
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.avv-augsburg.de I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Stauden02" als Gesamtleistung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 704, 720, N 694 (Linienbündel "Stauden02" vom 12.09.2023 bis zum 11.12.2032)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Betriebsaufnahme erfolgt aufgrund der Integration von freigestellten Schülerverkehren in den Linienverkehr in zwei Betriebsstufen:
1. Betriebsstufe: Vorlaufbetrieb vom 12.09.2023 bis 09.12.2023:
AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Reichertshofen, Langeneufnach AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger ca. 23.400 Fahrplankilometer/57 Betriebstage 2. Betriebsstufe: Vollbetrieb ab 10.12.2023:
AVV-Regionalbuslinie 704: Schwabmünchen-Scherstetten-Mittelneufnach-Langenneufnach-Fischach-Gessertshausen AVV-Regionalbuslinie 720: Schwabmünchen-Mittelstetten-Großaitinigen-Reinhartshausen-Waldberg-Kreuzanger-Döpshofen- Oberschönenfeld-Gessertshausen AVV-Regionalbuslinie N 694: Augsburg-Diedorf-Gessertshausen-Aretsried-Fischach-Mickhausen/Münster-Langenneufnach ca. 539.145 Fahrplankilometer/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
- 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon
- 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen
- 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und
- 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.)
- 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage.
3. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualtität der Dienstleistung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: davon: Einsatzkonzept / Gewichtung: 12
Qualitätskriterium - Name: davon: Betriebskonzept / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: davon: Personalkonzept / Gewichtung: 12
Kostenkriterium - Name: wertungsrelevanter Gesamtausgleich (Wertungspreis) / Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/09/2023
Ende: 11/12/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er/es die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zu 1:
Der Bieter erklärt, dass er/es in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler-bzw. Fernlinenverkehr verfügt. Der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartnern und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zu 2:
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen;
Zu 3:
Der Bieter erklärt, dass der Erteilung der Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in seinem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr. 1071/2009 dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. .Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügen;
2) Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein;
3) Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Bietergemeinschaft sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2) Die Bieter können max. 30 % der Leistungen (gemessen an den Fahrplankm pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
3) Die unter III. 1.1.) bis 1.3) aufgeführten Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und bei Einsatz von Subunternehmen für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4) Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) VO 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 08/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 08/12/2022
Ortszeit: 12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:19/10/2022