III.1.3.1) K.O.-Kriterium Referenzen: Die in der Eigenerklärung zur Eignung geforderten Referenzen müssen mit dem Auftrag vergleichbar sein. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung, sein. Als vergleichbar werden nur Referenzen von anderen Alten‐ und Pflegeheimen bzw. Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Kurheime anerkannt. Werden keine oder unvollständige Referenzen wie zuvor benannt mitgeteilt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Als unvollständig zählen Referenzen, die nicht die in der Eigenerklärung zur Eignung vorgesehenen Angaben enthalten.
III.1.3.2) K.O.-Kriterium: Der Mindestaufschlag auf die angebotenen Stundenverrechnungssätze der Unterhalts-, und Grundreinigung muss mindestens 80% auf den anzuwendenden Tariflohn (2022) betragen. Angebote die diesen Mindestaufschlag nicht erreichen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
III.1.3.3) K.O.-Kriterium: Die Vergabestelle behält sich vor, die Machbarkeit der angebotenen Leistungswerte mittels einer Probereinigung unter Beweis stellen zu lassen. Das Nicht-Bestehen bzw. das Nicht-Antreten der Probereinigung führt zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren.
III.1.3.4.) K.O.-Kriterium: Beschreibung der technischen Ausrüstung, Ausstattung, Geräte und Maschinen, über die der Bieter zur Ausführung des Auftrags verfügt bzw. die der Bieter zum Einsatz bringen wird, die Beschreibung hat objektbezogen zu erfolgen.
III.1.3.5) K.O.-Kriterium: Detaillierte Beschreibung der Reinigungsmittel, die der Bieter in Einsatz bringen wird (Beschreibung der Einsatzbereiche) III.1.3.6) K.O.-Kriterium: Nachweise der Qualifikation der Objektleitung und Vorarbeiter sowie Beschreibung der Schulungsmaßnahmen für Objektleitung, Vorabeiter sowie Reinigungskräfte, die während der Vertragslaufzeit planmäßig erfolgen III.1.3.7) K.O.-Kriterium: Angaben zum qualifizierten Qualitätsmanagement (Beschreibung des Systems anhand einer vollständig durchgeführten Kontrolle, deren Auswertung und der daraus resultierenden weiteren Abwicklung) III.1.3.8) K.O.-Kriterium: Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen bereits anwendet und die während der Auftragsausführung angewendet werden sollen