Einstufiger, nicht offener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren "Erweiterung Land- und Amtsgericht Duisburg".
Die Funktionen des Amts- und Landgerichts Duisburg (ALG), sowie des allgemeinen sozialen Dienstes (AsD) sind derzeit dezentral im Stadtgebiet verteilt. Sie sollen zukünftig zentral in einem Justizzentrum am
Standort König-Heinrich-Platz zusammengefasst werden. Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs ist ein Erweiterungsbau auf der Fläche der ehemaligen Justizvollzugsanstalt mit direkter Anbindung an
das bestehende, denkmalgeschütze Gebäude des Land- und Amtsgerichts vorgesehen. Das genehmigte Raumprogramm sieht einen Raumbedarf von 12.730 m² Programmfläche für 461 Mitarbeiter der drei Organisationseinheiten Amtsgericht, Landgericht und allgemeiner sozialer Dienst vor.
Davon sind 4.162 m² Programmfläche für 129 Mitarbeiter im Neubau unterzubringen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Architektinnen.
Als Teilnehmerzahl des Planungswettbewerbes wird eine Begrenzung auf 12 Teilnehmer vorgesehen. Die teilnehmenden Büros werden über ein
vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt.
Folgende Leistungen sind seitens des Auftragnehmers zu erbringen:
Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§34 HOAI) für die Leistungsphasen 1 bis 9. Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Direkt beauftragt werden die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§34 HOAI) für die Leistungsphasen 1 und 2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die
Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.