Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
sondergeschütztes KFZ Aurora
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landeskriminalamt Niedersachsen
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Erfüllungsort ist Hannover. Übergabe wird auf dem Geländer der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen -Tannenbergallee 11, 30163 Hannover- statt finden.
NUTS-Code DE92 Hannover
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der anhaltenden Bedrohungslagen die Beschaffung eines gepanzerten Fahrzeuges. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefervertrages (mit einem Unternehmen) gem. § 2 Abs. 1 VSVgV über die Beschaffung ein zulassungsfähiges, ballistisch geschütztes Offensiv-Fahrzeug für die Nutzung durch Organisationseinheiten der Polizei Niedersachsen. Basierend auf einem serienmäßigen, am europäischen Markt verfügbaren zweiachsigen LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb, muss ein Aufbau für den ergonomischen Transport von mindestens 10 Personen/Einsatzkräften + Besatzung in entsprechender persönlicher Schutzausrüstung, realisiert werden. Im Aufbau, müssen in Fahrtrichtung gesehen, jeweils zwei Türen links und rechts, sowie eine Tür am Heck für den Personenzugang vorhanden sein. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand darf 20.000 Kg nicht überschreiten.
Der (Haupt-) Einsatzraum umfasst das gesamte Land Niedersachsen. Das bedeutet, dass der potentielle Einsatzraum sich nicht nur auf urbane Gebiete beschränkt, sondern auch anspruchsvolle, zum Teil nicht befestigte Gelände einschließt. Niedriggewässer müssen daher durchfahren werden können, weite Lehm-, Sand- und Geröllböden mit wenigen Erhöhungen müssen durchfahren werden können. Der südliche Teil des Landes Niedersachsens, wird dem Bergland zurechnet. Hier finden sich zum Teil markante Steigungen, die überwunden werden müssen. Das Bergland ist grundsätzlich aus Festgestein allerdings mit einer lockeren Sandschicht überzogen. Dies bedingt eine möglichst hohe Wattiefe und Steigfähigkeit des Fahrzeugs, sowie ein bereits sich mehrfach bewährtes Fahrgestell.
Für die besonderen Anforderungen der Polizei Niedersachsen, wird eine sehr direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erwartet. Das bedeutet eine ständige Betreuung dieses Projektes durch möglichst nur einen Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, sowie einem Kernteam für die Hauptfertigungsschritte des Fahrzeugs.
Zusätzlich wird eine Abrufoption im Liefervertrag für ein zweites, baugleiches Fahrzeug vereinbart werden. Diese Option ist dann innerhalb von 36 Monaten nach der Zuschlagserteilung abrufbar.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)35412200 Mannschaftstransportwagen
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 1340535.00 EUR
mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19.00
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. technische Anforderungen. Gewichtung 65
2. Preis. Gewichtung 35
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
13.2 - 296/2020_Aurora
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 13.2 - 269/2020_sondergeschütztes KFZ Bezeichnung: Sondergeschütztes KraftfahrzeugV.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:1.12.2021
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Rheinmetall Landsysteme GmbH
Postanschrift: Postfach 10 16 80
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34016
Land: Deutschland
E-Mail: sebastian.lohe@rheinmetall.com
Telefon: +49 56150667689
Fax: +49 56150665988
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 1160000.00 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 1126500.00 EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Aufgrund der Pandemie zog sich das Verfahren etwas länger hin.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD48X
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131152943
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:6.12.2021