Services - 638255-2021

14/12/2021    S242

Allemagne-Eschborn: Services de sécurité sociale obligatoire

2021/S 242-638255

Avis de marché

Services

Base juridique:
Directive 2014/24/UE

Section I: Pouvoir adjudicateur

I.1)Nom et adresses
Nom officiel: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Adresse postale: Kölner Str. 8
Ville: Eschborn
Code NUTS: DE7 Hessen
Code postal: 65760
Pays: Allemagne
Courriel: Praevention_Pflege@he.aok.de
Adresse(s) internet:
Adresse principale: https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/praevention-in-stationaeren-einrichtungen/informationen-fuer-anbietende
I.3)Communication
L'accès aux documents du marché est restreint. De plus amples informations peuvent être obtenues à l'adresse suivante: https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/praevention-in-stationaeren-einrichtungen/informationen-fuer-anbietende
Adresse à laquelle des informations complémentaires peuvent être obtenues: le ou les point(s) de contact susmentionné(s)
Les offres ou les demandes de participation doivent être envoyées au(x) point(s) de contact susmentionné(s)
I.4)Type de pouvoir adjudicateur
Organisme de droit public
I.5)Activité principale
Santé

Section II: Objet

II.1)Étendue du marché
II.1.1)Intitulé:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht exklusiven Vereinbarung z. Zwecke der Förderung v. Präventionsleistungen i.S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen. Open-House-Modells

II.1.2)Code CPV principal
75300000 Services de sécurité sociale obligatoire
II.1.3)Type de marché
Services
II.1.4)Description succincte:

(1) Grundlage des Qualifizierungsmoduls „Entspannung und Stress“ sind:

- Definition von Stress

- Stressarten

- Entstehung von Stress (Stressmodelle nach Selye und Lazarus)

- Stressoren im Pflegealltag

- Auswirkungen von Stress

- Wirkung von Entspannung auf den Körper

- Ausblick auf mögliche Entspannungsmethoden

(2) Ziele des Qualifizierungsmoduls „Entspannung und Stress“ sind:

- Kennen verschiedener Stressarten

- Kennen der Entstehungsmechanismen von Stress

- Kennen von verschiedenen Stressoren (des Pflegealltags)

- Kennen möglicher Auswirkungen einer Stressreaktion

- Kennenlernen der Bedeutung von Entspannung für den Körper

- Kennenlernen unterschiedlicher Entspannungsmethoden

(3) Methoden des Qualifizierungsmoduls „Entspannung und Stress“ sind:

- Präsentation (theoretische Grundlagen)

- Erfahrungsaustausch und Diskussionsrunden

- Gruppenarbeiten

- Praktische Übungen

- Hinweise zum Alltagstransfer

II.1.5)Valeur totale estimée
II.1.6)Information sur les lots
Ce marché est divisé en lots: non
II.2)Description
II.2.3)Lieu d'exécution
Code NUTS: DE7 Hessen
II.2.4)Description des prestations:

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag angeboten

Die Pflegekassen der AOK in Hessen u. der BAHN-BKK beabsichtigen im Rahmen eines sog. Open-House–Verfahrens mit geeigneten Unternehmen zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Sinne der Vorschrift des § 5 SGB XI nicht – exklusive Vereinbarungen zu schließen. Die Unternehmen führen:

- Qualifizierungsmaßnahmen zu dem Thema „Entspannung und Stress“ in den teil- u. vollstationären Pflegeeinrichtungen durch

- Teilen ein sog. Handout u. eine Teilnehmerbescheinigung an die Teilnehmer aus

- führen nach d. Durchführung die Qualitätssicherung anhand eines Feedbackbogens durch.

- die Gesamtauswertung der Feedbackbögen wird der Pflegekasse der AOK in Hessen übermittelt.

Es ist zu beachten, dass sich die Ausgaben der Pflegekassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 SGB XI insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versicherten auf einen Betrag von 0,30 Euro belaufen. Die Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches anzupassen. Die Bezugsgröße wird vom Schätzerkreis festgelegt und vom Bundesministerium für Gesundheit einmal jährlich im Monat September/Oktober bekanntgegeben. Mithin ist die Höhe der Ausgaben(finanzielle Mittel, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke einer Förderung von Präventionsmaßnahmenverwendet werden dürfen) gemäß Regelung des § 5 Absatz 2 SGB XI gesetzlich beschränkt. Die Pflegekasse der AOK in Hessen ist im Namen der Pflegekassen gehalten, die für die Leistungen zur Prävention nach § 5Abs. 2 SGB XI gesetzlich festgelegte Höhe der finanziellen Ausgaben zu überwachen und ausschließlich für die Förderung der gesetzlich in § 5 SGB XI festgelegten Aufgaben zu verwenden. Hierfür hat die Pflegekasse der AOK in Hessen ein Controlling-Mechanismus in Ihrem Hause eingerichtet.

Die finanzielle Förderung endet auf schriftliche Mitteilung durch die Pflegekasse der AOK in Hessen mit sofortiger Wirkung, wenn im Rahmen des durchzuführenden Controllings festgestellt wird, dass die zur Verfügung stehenden und gesetzlich beschränkten finanziellen Mittel überschritten werden könnten oderverbraucht wurden. Um sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung kommt, sehen vertraglichen Regelungen im Rahmen der Leistungserbringung folgenden Ablauf vor: Die Pflegeeinrichtungen, die an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen möchten, teilen zunächst ihr Interesse den Pflegekassen mit. Erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung gegenüber einer Pflegeeinrichtung durch die Pflegekassen ist eine Teilnahme einer Pflegeeinrichtung an der vertragsgegenständlichen Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das jeweilige Unternehmen wird durch die Pflegekasse sodann mittels einer schriftlichen Mitteilung entsprechend benachrichtigt, dass er die Qualifizierungsmaßnahme nunmehr durchführen darf. Die Pflegeeinrichtungen wählen ein Unternehmen aus einem sogenannten Anbieterverzeichnis aus, der die zugrundeliegende Qualifizierungsmaßnahme für die Pflegeeinrichtung durchführt. Die Pflegekasse hat hierauf keinerlei Einfluss. Das Anbieterverzeichnis wird den Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekasse der AOK in Hessen zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind damit einverstanden, dass ihre Daten in das vorgenannte Verzeichnis aufgenommen und den Pflegeinrichtungen in Hessen nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter selbst hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme. Folglich kann es dazu kommen, dass der Anbieter zwar über den zugrundeliegenden Vertrag verfügt, im Laufe der Vertragslaufzeit jedoch nicht ein einziges Mal zum Zuge kommt; mithin in diesem Fall auch keinen Vergütungsanspruch hat.

II.2.5)Critères d’attribution
Le prix n'est pas le seul critère d'attribution et tous les critères sont énoncés uniquement dans les documents du marché
II.2.6)Valeur estimée
II.2.7)Durée du marché, de l'accord-cadre ou du système d'acquisition dynamique
Début: 01/01/2022
Fin: 31/12/2023
Ce marché peut faire l'objet d'une reconduction: non
II.2.10)Variantes
Des variantes seront prises en considération: non
II.2.11)Information sur les options
Options: non
II.2.13)Information sur les fonds de l'Union européenne
Le contrat s'inscrit dans un projet/programme financé par des fonds de l'Union européenne: non
II.2.14)Informations complémentaires

Section III: Renseignements d’ordre juridique, économique, financier et technique

III.1)Conditions de participation
III.1.1)Habilitation à exercer l'activité professionnelle, y compris exigences relatives à l'inscription au registre du commerce ou de la profession
Liste et description succincte des conditions:

1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

2. Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares

Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung

3. Interessenbekundung zum Abschluss eines Vertrages

III.1.2)Capacité économique et financière
Liste et description succincte des critères de sélection:

Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht- / Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in branchenüblicher Höhe in Kopie

III.1.3)Capacité technique et professionnelle
Liste et description succincte des critères de sélection:

Abschlusszeugnis bezüglich der Grund- und Zusatzqualifikation als Nachweis der Qualifizierung des

einzusetzenden Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin nach Maßgabe der unten aufgeführten Aufzählung

in Kopie. Die eingesetzte Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung des zugrundeliegenden

Auftrages Modul „Entspannung und Stress“ über folgende Qualifikation verfügen:

a) Grundqualifikation bei „Entspannung und Stress“:

Staatl. geprüfte Sport- und Gymnastiklehrer/in, Motogeragoge/in, Sportwissenschaftler/in, Sporttherapeut/in, Physiotherapeut/in.

b) Zusatzqualifikation bei „Entspannung und Stress“:

Rückenschullehrer/in, Osteoporosekursleiter/in, med. Trainingstherapeut/in, Motopäde/in, Pilates-Trainer/in, Aerobic-Trainer/in, Übungsleiter/in Sport in der Prävention, Übungsleiter/in Progressive Muskelentspannung oder vergleichbare Zusatzqualifikationen.

c) 2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbietende verpflichtet sich auf Verlangen der Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis zu übersenden.

d) Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeitende zu erfolgen

(Hochdeutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbietende setzt zur Erfüllung seiner

Leistungspflichten nur Mitarbeitende ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.

Section IV: Procédure

IV.1)Description
IV.1.1)Type de procédure
Procédure ouverte
IV.1.3)Information sur l'accord-cadre ou le système d'acquisition dynamique
IV.1.8)Information concernant l’accord sur les marchés publics (AMP)
Le marché est couvert par l'accord sur les marchés publics: non
IV.2)Renseignements d'ordre administratif
IV.2.2)Date limite de réception des offres ou des demandes de participation
Date: 31/05/2023
Heure locale: 08:00
IV.2.3)Date d’envoi estimée des invitations à soumissionner ou à participer aux candidats sélectionnés
IV.2.4)Langue(s) pouvant être utilisée(s) dans l'offre ou la demande de participation:
allemand
IV.2.7)Modalités d’ouverture des offres
Date: 01/06/2023
Heure locale: 08:00

Section VI: Renseignements complémentaires

VI.1)Renouvellement
Il s'agit d'un marché renouvelable: non
VI.3)Informations complémentaires:

1.) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.

Um ein weitestgehend es Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (vgl. ZifferIV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattformgeschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

2.) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2.7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich.

3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter ZifferIII.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 01.01.2022. Der Vertrag endet am 31.12.2023.Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 01.06.2023 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.04.2023 bei den unter I.1.genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 31.05.2023 bei der unterI.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.

VI.4)Procédures de recours
VI.4.1)Instance chargée des procédures de recours
Nom officiel: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Adresse postale: Villemonbeler Str. 76
Ville: Bonn
Code postal: 53123
Pays: Allemagne
VI.4.3)Introduction de recours
Précisions concernant les délais d'introduction de recours:

Nach der Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 01.03.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Date d’envoi du présent avis:
09/12/2021