1) Bieterkommunikation:
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
2) Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
3) Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
4) Bietergemeinschaften (§ 12 Abs. 3 HVTG)
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlen diese Angaben im Angebot, sind sie vor dem Zuschlag beizubringen.
5) Der Bieter hat eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- u. Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.Dezember 2014, GVBl.S. 354“ abzugeben. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld ergebenen Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld wird Vertragsbestandteil.
6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 9 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, seine Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber diese Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrecht auf alle weiteren Nachunternehmen zu übertragen.
7) Weiterhin bitten wir mit Angebotsabgabe um eine Referenzliste vergleichbarer Arbeiten in den letzten 5 Jahren.