I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:
1) Information über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigten, sowie sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
2) Sonstigen besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Es müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht worden sein.
3) Teilnahmebedingungen:
3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Etwaige geforderte Mindestbedingung(en):
3.2) Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja; Verweis auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BoKraft)
3.3) Qualitätsziele
Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des §8Abs. 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Lech Süd" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Lech Süd") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
II. Weitere Angaben
1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,, Deutschland; E-mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de; Telefon: +49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847
Einleitung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3) (Zusätzliche Angaben) II. 1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)