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Bauleistung - 656810-2022

25/11/2022    S228

Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten

2022/S 228-656810

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 225-646538)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fraport Ausbau Süd GmbH, Abteilung FAS-EV
E-Mail: ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE0106.2 Küchentechnik Piers

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0697-22FAS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:

Küchentechnik einschließlich Küchen-Systemboden und Küchen-Lüftungsdecke

Küchentechnische Einrichtung einer Kantine bestehend aus:

Edelstahlmöbeln; Kochgeräten; Speisenausgaben; Spültechnik; Fertigkühlzellen einschließlich der kältetechnischen Anlagen; Lüftungsdecken in Küche und Spülküche; Systemfußboden in Küche und Spülküche ab Rohdecke bis Kunstharz-Oberbelag gemäß DIN 18 534 einschließlich Bodenrinnen und Bodeneinläufe sowie erforderlicher Rohrdurchführungen;

Weitere Angaben unter II.2.4

Weitere Angaben unter II.2.4

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-646538

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3.3)
Anstatt:

3. Phase - Angebotsphase:

Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur

diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des

Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines

ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen.

Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen

dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.

Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemienschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise

zu reduzieren.

Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten

verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer

Angebote zu erteilen.

muss es heißen:

3. Phase - Angebotsphase:

Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.

Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe AzIB.

Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.

Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: