Unabhängig von dem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, wird vorsorglich darauf
hingewiesen, dass die Planungslösungen aus dem Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Bietern
erörtert und verhandelt werden. Anlässlich des Termins finden auch Verhandlungen zum Inhalt der
Leistungsbeschreibung, der Angebote und des Vertrags statt. Die Verhandlungen finden voraussichtlich in der 22. KW 2022 statt.
Soweit die Bieter selbst Inhalte der Leistungsbeschreibung und/oder des Vertrags verhandeln wollen, müssen sie bereits mit dem Erstangebot auf gesonderte Anlage ihre Verhandlungsvorschläge einreichen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der
Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält gem. § 8b EU VOB/A für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal Euro 10.000 netto zzgl. Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?
teilnahmewettbewerbe.html