1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären.
5. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Das Büro muss neben dem der für die Leistungserbringung in der Planung und Bauleitung vorgesehenen Personen über mindestens einen Vertreter mit vergleichbarer Qualifikation verfügen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers.
1. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren Gebäuden nachzuweisen. Er hat hierzu mindestens ein Referenzobjekte nachzuweisen wie folgt:
— mindestens ein Referenzobjekt über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen bei Feuerwehrgerätehäusern oder Lkw-Werkstattgebäuden in einer vergleichbaren Größenordnung mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1,0 Mio. EUR (KG 300, 400 netto),
— die Objekte müssen fertig gestellt sein, und zwar nach dem 1.1.2014 und vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
— es sollen Leistungen für die Objektplanung für Gebäude und Objektüberwachung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3, 5 und 8) erbracht worden sein.
2. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung nachzuweisen mit Bauvorhaben, die für öffentliche Auftraggeber realisiert worden. Er hat hierzu mindestens 2 Referenzobjekte nachzuweisen, bei denen die Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A oder VOB/A EU beschafft worden ist, und bei denen die Leistungsphasen 6 und 8 nach dem 1.1.2014 durchgeführt worden sind. Bei den Referenzobjekten muss es sich nicht um Feuerwehrgerätehauses der oder Lkw-Werkstätten handeln. Es kommen vielmehr beliebige Bauwerke infrage.
3. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung nachzuweisen mit der Planung und Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise. Er hat hierzu mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende Anforderungen erfüllt:
Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) betragen mindestens 500 000,00 EUR netto, die Objekte sind fertiggestellt, und zwar nach dem 1.1.2014 und vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung; es sind mindestens die Leistungsphasen 3, 5 und 8 erbracht worden.
Zu den Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen (max. 3 DINA4-Seiten).
Zusätzliche Referenzen erhöhen die Eignung.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.