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1. Bedingungen für den Auftrag:
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a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB
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b) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
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c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland
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d) Mittel der Nachweisführung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) und der Eigenerklärung auf dem Formblatt 4 (Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit ein entsprechender Nachweis betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, ist auch von präqualifizierten Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Das Formblatt 6 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland) ist von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
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2. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
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a) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK
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b) Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
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d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
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e) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EStG,
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f) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO,
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g) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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3. Sicherheiten:
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a) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
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b) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.