Die Stadt Rottweil beabsichtigt, das Areal „Heerstraße 79“, ehemals „Breucha-Areal“ im Zuge einer Konzeptvergabe zu veräußern. Das Areal, am südlichen Rand der Kernstadt gelegen, umfasst zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.456m².
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Es handelt sich um eine Grundstücksvergabe und Grundstückserwerb (CPV-Code 70122110-6) im Rahmen einer offenen Konzeptvergabe.
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Durch die städtebaulich exponierte Lage sind die Anforderungen bezüglich der Einbindung in die Nachbarbebauung und der Adressbildung überdurchschnittlich hoch.
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Für Areal „Heerstraße 79“, ehemals „Breucha-Areal“, soll ein qualitätsvolles und standortbezogenes Nutzungskonzept erstellt werden und damit eine nachhaltige Weiterentwicklung des exponierten Grundstücks erfolgen. Zudem soll sich das neue Areal durch eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich des Städtebaus, der Architektur und des Umgangs der öffentlichen Räume und Übergänge zu den angrenzenden Gebäuden unter Einbezug der Freiflächen auszeichnen.
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Es findet kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97ff. GWB statt. Die Auswahlentscheidung, wer das Grundstück erwerben kann, wird transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, wurde ein Verfahrenskonzept entwickelt, welches von der Struktur her einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ähnelt.
Die offene Konzeptvergabe zur Auswahl der Bewerbergemeinschaft ist kein Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB, der VgV und des 2. Abschnitts der VOB/A.
Im Anschluss an die Bewerbung und das Verhandlungsverfahren wird mit einem Bewerber, einer Bewerbergemeinschaft eine Reservierungsvereinbarung geschlossen. Die Bewerbergemeinschaft soll mit Abgabe ihrer Bewerbung die verbindliche Zusage zu erteilen, einen nachfolgenden Realisierungswettbewerb gemäß Anlage "Entwurf Auslobung" und zu den darin enthaltenen Vorgaben durchzuführen. Die Zusage ist als Obliegenheit der Bewerbergemeinschaft Gegenstand der Reservierungsvereinbarung.