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Lieferungen - 68316-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Aalen: Softwarepaket und Informationssysteme

2023/S 025-068316

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken Ostalb gkAöR
Postanschrift: Im Kälblesrain 1
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AGKAMED GmbH
E-Mail: vergabe@agkamed.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

INVP-045-2022 - Digitales Medikationsmanagement - Kliniken Ostalb

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kliniken Ostalb gKAör beabsichtigen die Beschaffung von Zusatzmodulen als Ergänzung für das bestehende Krankenhausinformationssystem „Medico“ der Firma CGM, um alle MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestandes 5 „Digitales Medikationsmanagement“ (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) erfüllen zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 100.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Hauptort der Ausführung:

Kliniken Ostalb gkAöR, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kliniken Ostalb gKAör beabsichtigen die Beschaffung von Zusatzmodulen als Ergänzung für das bestehende Krankenhausinformationssystem „Medico“ der Firma CGM, um alle MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestandes 5 „Digitales Medikationsmanagement“ (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) erfüllen zu können.

Die Kliniken Ostalb gKAör nutzen bereits das Funktions-Modul „ID MEDICS“, welches CGM MEDICO mit seinem Partner ID Berlin entwickelt hat und welches den digitalen Medikationsprozess unterstützt.

Darin bilden die ID-Module „ID DIACOS PHARMA“ und „ID PHARMA CHECK“ im Zusammenspiel mit CGM MEDICO alle Schritte des Medikationsprozesses digital ab. Das Medikationsmodul „ID DIACOS PHARMA“ ist in Kombination mit dem AMTS-Modul „ID PHARMA CHECK“ tief in das KIS CGM MEDICO integriert.

Folgende Ziele sollen erreicht werden:

Die benötigten Zusatzmodule müssen den vorhandenen digitalen Medikationsprozess so ergänzen, dass die Anforderungen des FTB5 erfüllt werden können. Das digitales Medikationsmanagement muss:

• gewährleisten, dass Verordnungen – soweit möglich – elektronisch und direkt über das bestehende Krankenhausinformationssystem stattfinden können,

• gewährleisten, dass (klinische) Pharmazeuten im Rahmen der Validierung der Verordnung Zugriff auf die relevanten Daten haben,

• eine systemische Überprüfung von Wechselwirkungen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben,

• eine systemische Überprüfung von Kontraindikationen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben,

• eine systemische Überprüfung von Fehlmedikationen gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben,

• eine systemische Überprüfung von Arzneimittelallergien der Patientin oder des Patienten gewährleisten und eine entsprechende Warnung ausgeben,

• gewährleisten, dass das Stellen von Medikamenten bzw. Einzeldosen aus dem Stellsystem bzw. sonstigen Medikamentenlagern in Verbindung mit einem patientenspezifischen Bar-/ QR Code stattfindet und somit ggf. mit der zugrundeliegenden Verordnung validiert werden kann,

• gewährleisten, dass die verschriebenen und verabreichten Medikamente in Bezug zu den Laborwerten oder weiteren Vital- sowie demografischen Daten des Patienten gesetzt werden können und entsprechend Warnungen und ggf. Vorschläge hinsichtlich einer Alternativmedikation gegeben werden können,

• gewährleisten, dass die Entnahme von Medikamenten bzw. Einzeldosen aus dem Stellsystem digital erfasst werden kann,

• gewährleisten, dass eine Unterstützung bei der Kalkulation der korrekten Mischverhältnisse von Infusionslösungen, unter Berücksichtigung der patientenindividuellen Daten, erfolgt, sofern dies nicht über andere Lösungen sichergestellt wird, vor- und nachgelagert Medikationsinformationen über den bundeseinheitlichen Medikationsplan nach § 31a SGB V sowie sofern verfügbar den elektronischen Medikationsplan nach § 358 SGB V eingelesen und automatisiert/strukturiert weiterverarbeitet bzw. im Rahmen der Entlassung digital bereitgestellt werden.

CGM-Module:

- MEDICO Portal Medikation

- MEDICO Portal Medikation Scan-Support

- MEDICO Touch Medikation

- MEDICO Touch Medikation Gabedoku

ID-Berlin-Module

- ID eMedikation AMTS

- Paket eMedikation / AMTS – PSYCH

- ID eMedikation MEDICO Touch

- ID eMedikation MEDICO Touch-PSYCH

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab.

Im vorliegenden Fall wurde nachgewiesen, dass der Beschaffungsbedarf des Klinikums nur durch die Module von CGM und ID Berlin gedeckt werden kann. Das System wird auf dem europäischen Markt nur von oben genannten Firmen angeboten. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die benötigte Systemlösung herzustellen bzw. nachzubauen. Die Firmen CGM und ID Berlin sind daher als einzige Unternehmen in der Lage, den Auftrag zu erfüllen.

Auch wenn keine weiteren Anbieter diese Forderungen erfüllen können, so liegt dennoch keine Bevorzugung einzelner Anbieter vor. Denn es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, ggf. bestehende Wettbewerbsvorteile oder –Nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen

„auszugleichen“.

Es ist letztlich Sache der Unternehmen, auf welche technischen Verfahren sie sich am Markt spezialisieren. Dies kann in Vergabeverfahren grundsätzlich nicht dazu führen, dass ihnen eine wirtschaftliche Ausnutzung eines möglicherweise bestehenden Marktvorteils zum Nachteil ausgelegt wird und ihre Teilnahmechancen am vergaberechtlichen Wettbewerb beschnitten werden. Dies liefe dem Wettbewerbsprinzip des § 97 Abs. 1 GWB gerade zuwider.

Fazit: Die produktspezifische Beschaffung des Medikations-Systems im Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV verstößt nicht gegen § 97 Abs. 2 GWB und ist daher vergaberechtlich zulässig, da objektiv und nachweisbar kein anderer Anbieter als CGM und ID Berlin den Beschaffungsbedarf decken kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

INVP-045-2022 - Digitales Medikationsmanagement - Kliniken Ostalb

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CompuGroup Medical Deutschland AG
Postanschrift: Maria Trost 21
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ID GmbH & Co. KGaA
Postanschrift: Platz vor dem Neuen Tor 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023