Die LEG Thüringen beabsichtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens maximal 4 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Schritten.
1.Schritt:
Alle Bewerber, deren Teilnahmeanträge die formalen Voraussetzungen und inhaltlich die Mindestvoraussetzungen der Auftragsbekanntmachung erfüllen und für die keine Ausschlussgründe bestehen, werden für das weitere Vergabeverfahren berücksichtigt. Soweit hiernach mehr als 4 Bewerber verbleiben, erfolgt eine Auswahl anhand der der nachstehenden Auswahlkriterien (siehe Schritt 2).
2. Schritt:
Die Bewerber werden nach den folgenden Auswahlkriterien bewertet. Die Reihenfolge bestimmt sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl.
Die 4 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsaufgabe aufgefordert. Alle übrigen Bewerber scheiden aus. Bei gleicher Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der Bewertung der Referenzen herangezogen.
Soweit auch hiernach keine abschließende Reihenfolge möglich ist, wird die Vergabestelle eine Auswahlentscheidung nach billigem Ermessen vornehmen.
Auswahlkriterien:
1) Umsatz der beiden letzten Geschäftsjahre im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche (maximal 10 Punkte)
Hierfür ist vom Bewerber die Anlage 1: „Umsatz der beiden letzten Geschäftsjahre im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche“ auszufüllen.
Der Bewerber hat für die beiden letzten Geschäftsjahre jeweils den Umsatz im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche sowie deren Durchschnittswert anzugeben.
Die Mindestanforderung beträgt 1 Mio. € pro Jahr für vergleichbare Leistungen (Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche).
Für jeden angefangenen weiteren Betrag von 1,25 Mio. € Jahresumsatz (als Durchschnittswert der beiden letzten Geschäftsjahre), der über diese Mindestanforderung hinausgeht, erhält der Bewerber jeweils einen Punkt (maximal sind hier 10 Punkte möglich).
2) Referenzen im Bereich Abschlussprüfung (maximal 30 Punkte)
Hierfür ist vom Bewerber die Anlage 2: „Geeignete und vergleichbare Referenzen im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche“ auszufüllen.
Bewertet werden maximal 3 Referenzen des Bewerbers. Gewertet werden lediglich Referenzen mit einer
Auftragssumme von mindestens 50.000 € (netto) für Abschlussprüfungsleistungen pro Jahr (Gesamthonorar auf Konzernebene).
Jede Referenz muss mindestens 3 der u. g. Anforderungen erfüllen. Über alle Referenzen betrachtet, müssen mindestens 4 Anforderungen erfüllt sein.
Die Referenzanforderungen (siehe III.1.3) werden gemäß ausgewiesenem Faktor unterschiedlich stark gewichtet:
a) Abschlussprüfung großer Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB: Faktor 1
b) Konzernabschlussprüfung nach HGB: Faktor 1
c) Abschlussprüfung von öffentlichen Gesellschaften in mehrheitlichem Bundes-, Landes- oder Kommunalbesitz, einschließlich Prüfung nach § 53 HGrG: Faktor 3
d) Abschlussprüfung von Immobilienunternehmen mit wohnungswirtschaftlichem Kontenplan: Faktor 3
e) Abschlussprüfung von Gesellschaften, die ihr Rechnungswesen mit SAP unter Einsatz insb. des Moduls RE-FX abbilden: Faktor 1
f) Das Referenzunternehmen hat seinen Unternehmenssitz in Thüringen: Faktor 1
Zusätzlich wird die Aktualität jeder Referenz wie folgt bewertet: bis 3 Jahre (d. h. Prüfung der Jahresabschlüsse 2022-2020) mit Faktor 1,0; 4 - 5 Jahre (d. h. Prüfung der Jahresabschlüsse 2019-2018) mit Faktor 0,5; älter als 5 Jahre (d. h. Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 und früher) mit Faktor 0,0.
Diese hat der Bieter per Dropdown in der Anlage 2 "Geeignete und vergleichbare Referenzen im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche" auszuwählen.
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der erreichten Punktzahl für jede der drei angegebenen Referenzen.
In Anlage 4 „Geeignete und vergleichbare Referenzen im Abschlussprüfungsbereich von Unternehmen aus der Immobilienbranche“ (Beispielhafte Auswertung)“ findet sich ein beispielhaft ausgefüllter Auswertungsbogen, aus dem die textlich beschriebene Bewertung anschaulich wird.
3) Anzahl der Berufsträger (maximal 10 Punkte)
Hierfür ist vom Bewerber die Anlage 3: „Anzahl der Berufsträger (Wirtschaftsprüfer)“ auszufüllen.
Die Mindestanforderung beträgt 10 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer). Hierfür werden 2 Punkte vergeben. Für jede angefangene weitere Anzahl von 5 Berufsträgern, die über diese Mindestforderung hinausgehen, erhält der Bewerber jeweils weitere 2 Punkte.