Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, haben das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt 124 wie folgt auszufüllen und auf Nachfrage die entsprechenden Unterlagen vorzulegen:
- Auflistung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Refernznachweise mit folgenden Angaben:
a) Projektbezeichnung, Ausführungsort,
b) Projektdaten: Ausführungszeit, Art der Arbeiten / Leistungen, Umfang / Menge,
c) Auftragsvolumen in Euro,
d) Angabe ob Ausführung in ARGE oder allein,
e) Auftraggebernennunng (Kontaktdaten und Ansprechpartner).
- Erklärung zu Anforderungen bzgl. des eingesetzten Personals unterschrieben
Ergänzend müssen sich Nachweise zu Referenzen auf vergleichbare Leistungen, siehe auch das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "REF-Referenz".
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.