Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief / Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmensoll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 142 i. V. m. §§ 123, 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den § 142 i. V. m. §§ 125, 126 GWB.
b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
c) Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
d) Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
e) Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft.