Are you an ambitious procurement expert with recent publications? Check out the TED Ambassador award, our competition that aims to identify and reward research in the field of public procurement. Apply here by 28 April 2023.

Dienstleistungen - 70016-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Radebeul: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 025-070016

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-74 DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Microsoft Unified Enterprise Support Leistungen im Zeitraum 01.12.2022 - 30.11.2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die vergebenen Unterstützungsdienstleistungen sind notwendig für die fortlaufende, qualitativ hochwertige Unterstützung zu Microsoft-Produkten, insbesondere zu den Basistechnologien wie Active Directory, Exchange, PKI oder ADFS für die Gesamtstruktur des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0). Es handelt sich um spezifische Leistungen des Herstellers, die nicht von anderen Anbietern bezogen werden können. Nur der Hersteller Microsoft kann zu den oben genannten Produkten und Basistechnologien, gerade in sehr großen und hierarchisch gegliederten Infrastrukturen wie es der SVN darstellt, komplexe Unterstützungs- und Beratungsleistungen im strategischen, konzeptionellen und bei Bedarf auch im reaktiven Umfeld bieten. Hierzu zählt die Prävention der eingesetzten Produkte beim komplexen Zusammenwirken wie auch die Risikoanalyse beim Einsatz dieser Technologien im speziellen Kundenumfeld, welche als Alleinstellungsmerkmal nur der Hersteller bieten kann. Reaktiv sind Fragestellungen zu klären und Fehler zu beheben, die dem konkreten Produkt zuzuordnen sind und spezielle Einstellungen oder angepasste Patches benötigen, die nur der Hersteller einbringen kann und die damit auch supported werden. Im ersten Jahr nach der Produkteinführung hat der Hersteller entsprechende Vorlaufzeiten für die Bereiche der Planung, der Migration sowie im Betrieb der Produkte im Gegensatz zu anderen Consultingunternehmen zu bieten. Dieser zeitliche Wissensvorsprung ist für den Freistaat Sachsen enorm wichtig, da durch lange Produkteinführungszeiten und Anpassung der Fachverfahren in einer großen komplexen Infrastruktur diese Zeit benötigt wird. Weiterhin ist somit auch eine fundierte Planung selbst vor Produkteinführung möglich, welche den zeitlichen Rahmen entspannt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 35132645101
Fax: +49 35132649909
Internet-Adresse: www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023