Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen.
Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. 3 Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden.
Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben.
Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite zu bearbeiten.
Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden.
Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert / unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft.
Auftretende, größere Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteige und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen, einschl. aller Erschwernisse wie Einzelgehölze, Masten, Bäume, Leitplanken etc.
Vor der Rasenmahd sind von den Flächen sämtlicher Unrat wie zum Beispiel: Papier, Glas, Flaschen, Dosen, Plastik- und Holzmaterialien sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen.
Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen.
Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.