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Dienstleistungen - 71107-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Gelsenkirchen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen

2023/S 025-071107

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GELSENDIENSTE
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift: Ebertstr. 30
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / SG-EK
E-Mail: silke.schweers@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Telefon: +49 209954-3948
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: S221130GD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Straßenbegleitgrün / Bankettgrasflächen sollen auf gerade Ebenen und leicht geneigten Flächen bzw. die Grabengrasflächen mit einer Neigung höher als 1:2 gepflegt werden:

- Pos. 1: ca. 30.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen (dreimalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)

- Pos. 2: ca. 205.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen (zweimalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)

- Pos. 3: ca. 163.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen und

geneigte Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche)(einmalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags, beginnend ab dem 01.04.2023 für diese Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026. Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 6 Wochen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 298 700.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen.

Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. 3 Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden.

Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben.

Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite zu bearbeiten.

Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden.

Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert / unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft.

Auftretende, größere Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteige und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen, einschl. aller Erschwernisse wie Einzelgehölze, Masten, Bäume, Leitplanken etc.

Vor der Rasenmahd sind von den Flächen sämtlicher Unrat wie zum Beispiel: Papier, Glas, Flaschen, Dosen, Plastik- und Holzmaterialien sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen.

Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen.

Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.

Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 238-684162
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Terra Verde GmbH
Postanschrift: Im Blankenfeld 9a
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.terra-verde-gmbh
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 298 700.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DC1N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023