Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 in Formular 212 (VHB-Bund-Ausgabe 2019) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesen bestimmten Zeitpunkten diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen auch von jedem benannten Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung).
Die Anforderungen an vorzulegende Referenzen gemäß Formblatt 124 wird um weitere Vorgaben ergänzt bzw. genauer definiert:
- Es sind mindestens fünf Bauvorhaben inkl. Referenzen mit Rohbaukosten von 1.500.000 Euro in den letzten
fünf Jahren vorzuweisen.
- Es sind mindestens drei Bauvorhaben inkl. Referenzen mit Sichtbeton nach Anforderungen der VÖB-Richtlinien
(Stand März 2009) in den letzten fünf Jahren vorzuweisen.
Die Anforderungen beziehen sich u.a. auf die Struktur, Farbe, Farbgleichheit, Flächengliederung und Kantenausbildung.
Der Nachweis erfolgt über aussagekräftige Bildreferenzen.