Teilangebote sind nicht zugelassen.
Verhandlungen: Es werden keine Begehungen durchgeführt.
Grundsätzliche Anforderungen: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB, SRSZ 430.120.1) Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung: Ausschreibung bis 31.08.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB 2001). Ausschreibung ab 01.09.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).
Schlusstermin / Bemerkungen: Das Angebot muss bis Mo. 13.03.2023 12.00 Uhr beim Auftraggeber (Bezirk Schwyz, Abteilung Liegenschaften, Brüöl 7, 6430 Schwyz) In Papierform und 1-facher Ausführung vorliegen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragen werden über das Simap.ch Forum gestellt und beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 31.01.2023 , Dok. 1313195Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 20.02.2023.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab31.01.2023bis 13.03.2023
ZahlungsbedingungenDer Bezug der Ausschreibungsunterlagen ist kostenlos.
Kosten:0.00CHF