Lieferungen - 73655-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Essen: Softwarepaket und Informationssysteme

2023/S 025-073655

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Essener Systemhaus
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@esh.essen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.esh-essen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung einer Terminmanagement- und Raumverwaltungssoftware (BVW)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einführung einer Terminmanagement- und Raumverwaltungssoftware (BVW)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48332000 Terminplanungssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

45145 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Essener Systemhaus (ESH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen beabsichtigt die Einführung einer Terminmanagement- und Raumverwaltungssoftware (BVW) zum 01.02.2023 (Projektbeginn).

Die bislang überwiegend analog geführte Terminvergabe in den Fachbereichen soll auf eine einheitliche digitale Form umgestellt werden. Der Fokus des neuen Systems liegt darauf, die drei Ressourcen, die für einen Termin notwendig sind (Mitarbeiter*in, Kund*in und verfügbarer Platz), intelligent zusammenzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungs-/Leistungsmatrix / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Lösungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Bieterpräsentation / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-440621
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV wegen eines schwerwiegenden Grundes aufgehoben hat. Wegen Widersprüchen in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung waren die eingereichten Angebote nicht wertbar und nicht miteinander vergleichbar. Die Mindestanforderungen bzw. A-Kriterien sind in Reichweite und Umfang in der ALB nicht eindeutig und widerspruchsfrei von den B-Kriterien abgegrenzt worden. Überdies musste das ESH anlässlich einer Rüge feststellen, dass die Formulierung der Mindestanforderung zur Barrierefreiheit in Ziff. 3.2.2 der ALB irrtümlich auf eine alte Rechtslage Bezug genommen hat. Beide Aspekte sind wegen der Relevanz für die

Angebotskalkulation von so großem Gewicht, dass ein Festhalten des ESH an dem fehlerhaften Verfahren mit Gesetz und Recht schlechterdings nicht zu vereinbaren wäre und andererseits von den Bietern erwartet

werden kann, dass sie auf die Bindung des ESH an Recht und Gesetz Rücksicht nehmen. Wegen der nicht miteinander vergleichbaren Angebote wäre eine Zuschlagsentscheidung willkürlich erfolgt und hätte damit gegen das Gleichbehandlungsgebot aus § 97 Abs. 2 GWB verstoßen. Das ESH konnte das Vergabeverfahren nicht mehr in rechtmäßiger Weise fortführen oder durch Zuschlag beenden. Mildere Mittel standen angesichts

der erheblichen Relevanz für den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Verfügung. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnah die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und das Verfahren

erneut einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnahe eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren

veröffentlichen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YEGYW2L51BK2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023