Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern
Postanschrift: Sudetenstraße 81
Ort: Geretsried
NUTS-Code:
DE216 Bad Tölz-WolfratshausenPostleitzahl: 82538
Land: Deutschland
E-Mail:
zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.deTelefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.sfsg.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einsatzleitsystem 2020 („ELS 2020“)
Referenznummer der Bekanntmachung: D5-2282-62-11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems sowie der Komponenten der IuK, die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen, insbesondere:- Bereitstellung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems (Landeslizenz), bestehend aus den Kernkomponenten Kommunikationssystem und Einsatzleitsystem in den Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Hardware in den Leitstellen gemäß der im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten unter der Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung nach Einzelbeauftragung durch die Betreiber der Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste und den im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten für ein Schulungssystem und ein Testsystem an der SFS-G;- Lieferung sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme (Implementierung) der Gesamtsysteme in den Leitstellen gemäß dem Warenkatalog;- Bereitstellung eines Systemservices in den Leitstellen-- zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und zur Anpassung der Konfigurationen,-- zum proaktiven Monitoring,-- zur Lieferung von verfügbaren Programmständen;- Durchführung von Schulungen an den Leitstellen;- Dokumentation der Gesamtsysteme in den Leitstellen;- Erbringung von Entwicklungsleistungen nach Einzelabruf der Betreiber der Leitstellen aus der Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen (nicht Gegenstand der Landeslizenz).Betriebsleistungen in den Leitstellen sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 65
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:28/12/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Sopra Steria SE
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") stützen sich auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.deTelefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31/01/2023