Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Ertüchtigung KV-Terminal Kreuztal, Gesamtunternehmer-Leistung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: KV-Terminal, Güterbahnhof, 57223 Kreuztal.
NUTS-Code DEA5A Siegen-Wittgenstein
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Ertüchtigung des Güterbahnhof Kreuztal als KV-Terminal in Gesamtunternehmer-Leistung. Der geplante Umbau besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
1. Fachgerechter Rückbau der Oberflächenbefestigungen, Einbauten und Anlagen.
2. Um- und Neuverlegung von Gleisanlagen
...weitere Angaben zur Leistungsmenge und -güte siehe Ziffer II.2.1)
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1. Fachgerechter Rückbau der Oberflächenbefestigungen,
Einbauten und Anlagen.
2. Um- und Neuverlegung von ca.:
560 m RW-Kanal DN 150 – DN 300,
270 m RW-Kanal DN 400 – DN 500,
240 m Schmutzwasserkanal DN 200,
707 m Entwässerungskastenrinne F900 (150-300),
25 St. Einstiegsschächte,
16 m Stauraumsammler,
1 St. Koaleszenzabscheider NQ8/Tankstelle,
300 m Wasserleitung,
300 m Telekommunikation 2kabel im PVC-Schutzrohr,
260 m Gehweg Breite: 1,50 m, Randstreifen Breite: 0,70 m,
5 735m3 0/45 FSK,
3 000m3 0/45 HGT,
4 064 m2 asphaltierter Straßenbau,
11 950 m2 betonierte Straßen-, Stell- u. Nutzflächen,
670 m2 Flüssigkeitsdichte Betonfläche,
1 200 m2 Gleistragplatte,
1 150 t Bahnschotter,
240 m Vignolschienengleis S54,
234 m Rillenschienengleis in Beton auf Tragplatte,
740 m Gleisrückbau -versch. Oberbau,
5 St. Weichenrückbau,
670 m2 WHG-Beschichtung,
300 m Lärmschutzwand Höhe 12-13 m,
75 m Lärmschutzwand Höhe 4 m.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 15.6.2015 Abschluss 15.2.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Deutsch-Kenntnisse werden für die Abwicklung des Auftrages vorausgesetzt.
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW) vom 10.1.12. Die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten Vertragsbedingungen und Eigen- bzw. Verpflichtungserklärungen (nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue, § 18 TVgG-NRW zur Einhaltung sozialer Kriterien gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen und § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind – gegebenenfalls ausgefüllt - Bestandteile des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 EUR/Std. (Nummer 2 des Vordrucks, 3. Variante) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 18.9.2014, Aktenzeichen C-549-13).
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 17 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 127 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 17 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 17 ist erhältlich bei der Kontaktstelle siehe unter I.1)
Im Formblatt 17 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 17 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 127 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 17 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 17 ist erhältlich bei der Kontaktstelle siehe unter I.1)
Im Formblatt 17 sind gefordert:
— Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind vor Auftragserteilung zudem vorzulegen: Urkalkulation.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 17 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 127 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 17 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 17 ist erhältlich bei der Kontaktstelle siehe unter I.1)
Im Formblatt 17 sind gefordert:
— Referenzen zur Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind vor Auftragserteilung zudem vorzulegen: Nachweis DVGW-Bescheinigung oder gleichwertig.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebot sind nur auf schriftlichem, postalischem Wege an Kreis Siegen-Wittgenstein, Zentraler Vergabeservice, Koblenzer Str. 73, Zi.-Nr. 7 / 9, 57072 Siegen einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48247
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 107 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: S. o., Ziff. VI.4.1)
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27.2.2015