Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger],
— Ansprechpartner inkl. E‐Mail‐Adresse und Telefonnummer [Empfänger],
— Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR],
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum],
— kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung].
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Zu Los 1 und Los 2:
— die erbrachten Leistungen zur Verwertung müssen in Bezug jeweils auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
Zu Los 3:
— die erbrachten Leistungen zur Sammlung und Beförderung von Sperrabfall müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen.
Für alle Lose:
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden.
Können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises,
— Vertrag – Anlage 2 Besondere Vertragsbedingungen nach STTG.