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724690-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:724690-2023:PDFS:FI:HTML
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Bauleistung - 78855-2016

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08/03/2016    S47

Deutschland-Stuttgart: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien

2016/S 047-078855

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TEI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1, Los 1, Streckenabschnitt Neckartal.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 73240 Landkreis Esslingen, Wendlingen am Neckar und Oberboihingen.

NUTS-Code DE113 Esslingen

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Erstellung von zwei Eisenbahnüberführungen mit Spannweiten von 135 m bzw. von 59 m, Eisenbahndamm mit ca. 33 000 m3, mehrere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1,1 km, Anpassung der Oberleitung Re 200 und Speiseleitungen auf einer Länge von ca. 3,5 km, Anpassung des Bahnkörpers (PSS/ Schotteroberbau) der Bestandsstrecke 4600 auf einer Länge von 1,2 km, Rückbau von 5 Weichen, Neubau von 7 Weichen.

II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 24 258 111,9 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI14567
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 036-061880 vom 20.2.2015

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 15TEI14568
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21.12.2015
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Max Bögl Stiftung & Co. KG/ Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Max-Bögl-Straße 1
Ort: Sengenthal
Postleitzahl: 92369
Land: Deutschland

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 24 258 111,90 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Großprojekt Stuttgart – Ulm.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: Info@Bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: Info@Bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.3.2016