— Kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu Sitz und Rechtsform des Bewerbers sowie zu etwaigen Gesellschaftern inkl. Organigrammen, aus denen alle Stellen und Personen hervorgehen, die für Aufträge der ausgeschriebenen Art üblicherweise relevant sind; Bezeichnung der Qualifikationen und Erfahrungen der voraussichtlichen Projektleitung (max. 10 DIN-A4 Seiten);
— Eigenerklärung (Formblatt) zu Referenzen für die Fertigung und Auslieferung von Schienenfahrzeugen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung von Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen, im Zeitraum von 2005 bis 2016. Als Referenz ist der Abschluss eines Liefervertrages mit einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber anzusehen. Der Bewerber muss mit einem überwiegenden Wertanteil an der Herstellung der Fahrzeuge, die in Bezug genommen werden, beteiligt gewesen sein. Fahrzeuge, die in mehreren Tranchen zur Erfüllung eines Liefervertrages geliefert worden sind, gelten als eine Referenz. Referenzen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung von Fahrgästen in allen genannten Jahren sind nicht erforderlich. Zulässig sind auch Referenzen, bei denen der erstmalige Einsatz von einzelnen Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen bereits vor 2005 begonnen hat, im Jahr 2005 und etwaigen Folgejahren aber weitere Fahrzeuge entsprechend eingesetzt worden sind. Die geforderten Referenzen haben Angaben zum Auftraggeber mit Nennung des Ansprechpartners, zum Jahr des erstmaligen Einsatzes der Fahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen, zum Brutto-Projektvolumen, zur Anzahl der umfassten baugleichen Fahrzeuge und zur Erfüllung der technischen Anforderungen im Sinne der sogleich geforderten Mindestanforderungen zu enthalten. Es ist anzugeben, ob Zulassungen nach BOStrab und ESBO erlangt wurden, welche Software eingesetzt wurde und welche Art von Dokumentation vorgenommen wurde;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
— Eigenerklärung (Formblatt), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers ersichtlich sind;
— Nachweis über aktuell gültiges Zertifikat zum Schweißen (Schweißgüteklasse CL 1) gem. DIN EN 15085-2 oder gleichwertige Bescheinigung (keine Eigenerklärung);
— Nachweis über aktuell gültiges Zertifikat zur Durchführung von Klebearbeiten gem. DIN 6701-2 (Stufe A 1) oder gleichwertige Bescheinigung (keine Eigenerklärung);
— Nachweis über Zertifizierung gemäß EMAS, EMAS II, ISO 14001 oder gleichwertige Bescheinigung (keine Eigenerklärung);
— Nachweis der Fachkunde zur Wärmebehandlung von Drehgestellrahmen (Spannungsarmglühen) gemäß DIN EN 15085-3 oder zu gleichwertigen Verfahren zur Verringerung von Gefügespannungen. Der Nachweis kann auch durch eine Eigenerklärung darüber geführt werden, welches Verfahren zur Verringerung von Gefügespannungen der Bewerber im Unternehmen aktuell durchführt und welche technische Ausrüstung hierfür im Unternehmen vorhanden ist;
— Nachweis der Fertigungskapazität zur Wärmebehandlung von Drehgestellrahmen (Spannungsarmglühen) gemäß DIN EN 15085-3 oder zu gleichwertigen Verfahren zur Verringerung von Gefügespannungen. Der Nachweis kann auch durch eine Eigenerklärung geführt werden.
— Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 für die Organisation des Bewerbers,die für die Erfüllung des hiesigen Auftrags zuständig sein wird, oder eine vergleichbare Bescheinigung von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten oder andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen (keine Eigenerklärung).
Weitere Nachweise zur Leistungsfähigkeit siehe Unterlage zum Teilnahmewettbewerb.