Alle geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen dürfen bei Einreichung höchstens 1 Jahr alt sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die nachfolgend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben (Anlage 13). Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen (Mindestanforderungen) (Anlage 14).
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Nachweise sind in deutscher Sprache abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Dem Angebot muss eine Erklärung über die Verwendung der deutschen Sprache beigelegt werden (Anlage 15) oder es muss diese gesondert erklärt werden.
Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer mit einer Deckungssumme über mindestens 1 000 000 EUR (in Worten: eine Million Euro) für Personenschäden und über mindestens 3 000 000 EUR (in Worten: drei Millionen Euro) für Sachschäden. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Mindestanforderungen) (Anlage 14):
a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
b) Benennung eines allein vertretungsberechtigten und federführenden Bevollmächtigten, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie eine Erklärung, dass der allein vertretungsberechtigte und federführende Bevollmächtigte berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu handeln.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur.
d) Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden (Anlage 16).
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (Anlage 11).
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat (Anlage 16).
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden (Anlage 10).
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird (Anlage 16).
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält (Anlage 12).