Die Erfüllung der Mindestanforderungen hinsichtlich der Leistungsumfänge sind nicht durch die Addition mehrerer eingereichter Referenzen möglich.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.5 und 2.1 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2012 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.5. und 2.1 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1.1. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;Leistungsart: Abbruch und Entsorgung von Gebäuden > = 2 000 m3 Raumvolumen;Leistungsumfang: > =1 x Stk pro Einzelauftrag;
1.2. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;Leistungsart: Abbruch und Entsorgung von Straßenoberbau (Beton oder Bitumen);Leistungsumfang: ≥ 2 000 m2 pro Einzelauftrag;
1.3. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;Leistungsart: Abbruch und Entsorgung von Fundamenten;Leistungsumfang: ≥ 400 m3 pro Einzelauftrag;
1.4. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;Leistungsart: Abbruch und Entsorgung von statisch bewährten Bauteilen;Leistungsumfang: ≥ 400 m3 pro Einzelauftrag;
1.5. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;Leistungsart: Nachweis über die Durchführung von Baumaßnahmen mit der Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der BewGe berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer BewGe vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der BewGe die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.5 auf Angaben von Dritten /Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.1.3), Punkt 2 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, gemäß Formular Nr. 4).
Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.1.3), Pkt. 1.1 bis 1.5 (gemäß Formular Nr.5) sowie für die Verpflichtungserklärung (gemäß Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare/ Bewerbungsformblätter zur Verfügung, die von den Bewerbern/ BewGe möglichst genutzt werden sollen.
2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
2.1 Bauleiter:
— mind. abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf des Bauwesens oder vergleichbar,
— gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— ≥ 3 Jahre Berufserfahrung in Bauleitung die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 vergleichbar sind.
Hinweis: Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen können hinsichtlich der Leistungsart auch für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichte Referenzen möglich.
Darstellungen aller Referenzen vgl. Formulare auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/