Der Vertrag gilt für Leistungserbringer, mit den Filialen bzw. Geschäftsstellen, die die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen
1. Personelle Voraussetzungen:
• Die unmittelbar an der Wundversorgung beteiligten Mitarbeiter besitzen eine spezielle Zusatzqualifikation zum zertifizierten Wundtherapeuten/- experten (nach ICW oder vergleichbar).
• Qualitätsstandards und Qualitätssicherungssysteme müssen transparent und nachvollziehbar hinterlegt sein.
• Die erbrachten Leistungen können vom Kostenträger jederzeit überprüft werden.
2. Umfang der Versorgungsleistung:
• Telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit Klinik und/oder niedergelassenem Arzt; Pflegekräften; Pflegeeinrichtungen; Patienten/Angehörigen
• Einholung des Einverständnisses des Versicherten
• Erhebung einer Patientenanamnese (Stammdaten, Allgemeinzustand, Diagnosen, Mobilität, Patienten betreuender Personen (Ärzte, Pflegedienste, Angehörige, Betreuer, Physiotherapie), die im Zusammenhang mit der Wundversorgung stehen
• Erhebung einer Wundanamnese inkl. Foto (bei Bedarf) und digitaler Dokumentation laut Expertenstandard Moderne Wundversorgung (Wundart, Größe, Wundstadium, Wundbelag, Geruch, Exsudat, Wundtaschen, Wundumgebung, Wundrand, Infektionszeichen, bisherige Therapien) und Sicherstellung einer fortlaufenden Wunddokumentation deren zeitlichen Abstände nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt festgelegt werden
• Erstellung einer produktneutralen Versorgungsempfehlung in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt nach persönlicher oder telefonsicher Kontaktaufnahme
• Dem Arzt obliegt die Hoheit, welche Produkte eingesetzt werden
• Belieferung der verordneten Produkte nach der erforderlichen Bedarfssituation des Versicherten frei Haus
• Sicherstellung einer Versorgungskontinuität
• Sicherstellung einer Schulung des Versicherten und/oder des Angehörigen und/oder des Pflegepersonals im Umgang mit den zum Einsatz kommenden Produkten und deren wirtschaftlichen Einsatz
• Die an der Wundversorgung beteiligten Fachkräfte des Leistungserbringers stehen in regelmäßigem Kontakt mit allen an der Wundversorgung beteiligten Personen zur Koordination der Versorgung
• Weiterführende Hausbesuche erfolgen nach Bedarf und Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und/oder Patienten
• Bei festgestellten Komplikationen wird der behandelnde Arzt informiert und es erfolgt die Abstimmung zur ggf. erforderlichen Anpassung der Versorgung
• Persönliche und/oder telefonische Erreichbarkeit der an der Wundversorgung beteiligten Mitarbeiter des Leistungserbringers oder deren Vertretung zur Nachbetreuung oder Klärung etwaiger Komplikationen